Die Scharia, ihre Anwendung und ihre Vereinbarkeit mit den Menschenrechten
Geschrieben von: Mathias Tanner   
Dienstag, 01. Dezember 2009 10:09

Im Abstimmungs-Diskurs zur Anti-Minarett-Initiative wird von Seiten der Initianten und von gewissen Medien behauptet, das Minarett sei Symbol eines religiös-politischen Machtanspruchs der Muslime, welche in der Schweiz die Scharia einführen, an ihr orientierte Parallelgesellschaften aufbauen und den Schweizer Rechtsstaat unterwandern wollten. Zudem sorgten Medienmeldungen für Aufruhr, wonach ein Schweizer Professor zumindest die Einführung von bestimmten Elementen der Scharia fordere. Der folgende Beitrag beabsichtigt, einige grundlegende Informationen zur Scharia und ihrer gegenwärtigen Anwendung in islamischen und westlichen Staaten zu vermitteln und am Beispiel des Familienrechts die zentrale Frage der Vereinbarkeit von Scharia und Menschenrechten zu erörtern.

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Die arme Witwe zu Besuch im Bundesgericht
Geschrieben von: Ivo Bischof   
Sontag, 27. April 2008 17:50

„Dann setzte sich Jesus im Tempel in der Nähe des Opferkastens nieder und beobachtete, wie die Besucher des Tempels Geld hineinwarfen. Viele wohlhabende Leute gaben grosszügig. Dann kam eine arme Witwe und steckte nur zwei kleine Kupfermünzen hinein. Da rief Jesus seine Jünger herbei und sagte zu ihnen: „Ich versichere euch: diese Witwe hat mehr gegeben als alle anderen. Sie haben lediglich von ihrem Überfluss etwas abgegeben. Aber diese arme Witwe hat tatsächlich alles geopfert, was sie zum Leben hatte.“
Mk 12,41-44

Die Witwe im Recht

Zugegebenermassen: Diese Stelle aus dem neuen Testament lässt sich wohl auf den ersten Blick für vieles verwenden und würde durchaus als Leitsatz auf eine jener Jesus-Plakatwerbungen, welche man diese Tage wieder ab und zu an den Tramhaltestellen hängen sieht, passen.

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Das Schweizerische Religionsrecht an der Schnittstelle von Staat und Religion
Geschrieben von: Eno Nipp   
Dienstag, 01. April 2008 01:00

Vor etwas über einem Jahr sprach sich die Berner Kantonsregierung gegen die öffentlich-rechtliche Anerkennung einer freikirchlichen Organisation aus. Dies geschah nicht zuletzt aufgrund der politischen Brisanz des Themas. Wäre diese öffentlich-rechtliche Anerkennung zustande gekommen, wären andere religiöse Gemeinschaften - insbesondere die islamischen Gemeinschaften - sicherlich auch auf diesen Zug aufgesprungen. Eine Islamdebatte, die bei einem solchen Begehren zwangsläufig stattgefunden hätte, wollte man auf jeden Fall verhindern. Im Vordergrund standen zudem Zweifel an der Durchsetzung der Forderungen, welche die Freikirchen an eine öffentlich-rechtliche Anerkennung anknüpften.

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