Blickt man im Jahr 2024 auf die zahlreichen Kooperationsprojekte reformierter und römisch-katholischer Kirchen, so erscheint es fast schon selbstverständlich, dass die beiden grossen Konfessionen zum Wohl der Menschen zusammenarbeiten. Der Blick auf die Geschichte zeigt: Diese Selbstverständlichkeit ist vergleichsweise neu – und sie hat viel mit dem Verhältnis von Religion und Politik zu tun.
Die Geschichte der alten Eidgenossenschaft ist eine Geschichte von Konflikten – und zwar nicht nur mit äusseren Mächten wie den Habsburgern im Spätmittelalter oder den Soldaten des napoleonischen Frankreichs im frühen 19. Jahrhundert. Auch das Verhältnis der eidgenössischen Orte untereinander war nur allzu oft von Rivalitäten und Auseinandersetzungen bestimmt. Als die Reformation in Zürich begann, lag der Alte Zürichkrieg noch keine hundert Jahre zurück, und seit dem Stanser Verkommnis, mit dem 1481 ein Bürgerkrieg unter den Eidgenossen verhindert werden konnte, waren nur rund vierzig Jahre vergangen.
Religion wird zum Konfliktfaktor
Während die Religion in diesen Konflikten oft ein vermittelnder Faktor gewesen war, änderte sich dies in den 1520er Jahren. Gute Regierung zeigte sich, so war man allgemein überzeugt, nicht nur darin, dass Ruhe und Ordnung herrschten, sondern auch darin, dass die rechte Gottesverehrung gewährleistet war. Weil man sich dies nur in einer religiös homogenen Gesellschaft vorstellen konnte, waren die weltlichen Behörden im Mittelalter gegen Ketzer vorgegangen – nun griff der Zürcher Rat hart gegen die Täufer durch, und in den papsttreuen Orten unterdrückten die Magistrate evangelische Bewegungen nach Möglichkeiten.
Unmittelbarer Anlass des Ersten Kappelerkrieges von 1529 war die Hinrichtung eines reformierten Predigers in Schwyz.
In dem Masse aber, in dem zuerst Zürich und dann auch Bern, Basel und Schaffhausen sich als Anwälte der reformierten Sache begriffen, wurden die ohnehin schon bestehenden Rivalitäten zwischen den reichen städtischen Orten und den wirtschaftlich weniger starken ländlichen Innerschweizer Orten nun zusätzlich religiös aufgeladen. Unmittelbarer Anlass des Ersten Kappelerkrieges von 1529 war die Hinrichtung eines reformierten Predigers in Schwyz; zum Zweiten Kappelerkrieg kam es 1531, weil Zürich und die anderen reformierten Orte ihre wirtschaftliche Stärke mit einer Lebensmittelblockade gegen die Inneren Orte ausspielten.
Lokale religiöse Einheit als Lösung
Was zwischen reformierten und papsttreuen Orten umstritten war, sorgte in den gemeinsam verwalteten Untertanengebieten wie etwa dem Thurgau für kaum zu bewältigende Probleme im Alltag. Wenn religiöse Homogenität zentrales Merkmal guter Regierung war – was bedeutete es dann, dass die Landvögte im ständigen Wechsel von einander ausschliessenden Religionsparteien gestellt wurden? Die beiden Kappeler Landfrieden von 1529 und 1531 lösten dieses Problem, indem sie es auf die lokale Ebene verlagerten. Jede Gemeinde sollte durch das Mehr entscheiden, ob sie reformiert werden wollte oder nicht. Man hielt also am Ideal der religiösen Einheit der Bürgergemeinde fest, verzichtete aber vorerst darauf, dieses in den gemeinsam verwalteten Untertanengebieten auf überregionaler Ebene anzuwenden.
Auch die weiteren Bestimmungen der beiden Friedensschlüsse, wonach die reformierten und die altgläubigen Orte jeweils bei ihrer Konfession bleiben sollten, sind vor diesem Hintergrund zu verstehen. Weil keine der beiden Parteien mächtig genug war, ihre jeweilige Vorstellung von der rechten Gottesverehrung für die gesamte Eidgenossenschaft durchzusetzen, begnügte man sich vorerst damit, die religiöse Homogenität der einzelnen eidgenössischen Orte festzuschreiben.
Konfliktgeschichte – solange Religion Staatssache war
Das Miteinander der beiden grossen Konfessionen in der Schweiz beginnt mit einer Konfliktgeschichte – und dies sollte sich so lange nicht ändern, wie der religiöse Faktor eine entscheidende Rolle in der Politik der eidgenössischen Orte spielte. Unter den Bedingungen des Ancien Regime prägte das Ideal der religiösen Einheit des Gemeinwesens das Agieren der Magistrate und damit die innereidgenössische Politik.
Die beiden Villmerger Kriege von 1656 und 1712 sind mindestens ebenso Eskalationen der politischen und wirtschaftlichen Rivalitäten zwischen Basel, Bern und Zürich auf der einen Seite und den Innerschweizer Orten auf der anderen Seite, wie sie eben auch konfessionelle Konflikte waren. Und die jeweiligen Friedensschlüsse bestätigten im Wesentlichen, was schon die Kappeler Landfrieden des 16. Jahrhunderts festgeschrieben hatten: Den Dualismus der reformierten und der römisch-katholischen Orte, die jeweils nicht stark genug waren, einander die eigene Konfession aufzuzwingen, und die daher notgedrungen ihre Ansprüche auf religiöse Homogenität auf die eigene Einflusssphäre begrenzten.

Vorurteile, Stereotype – und Differenzen
Aber auch nachdem die alte Eidgenossenschaft der von Napoleon installierten Helvetischen Republik weichen musste und in den Regierungen der Kantone aufgeklärte Rationalisten den Ton angaben, blieb das Verhältnis der beiden Grosskonfessionen ein Verhältnis des Konflikts – eines Konflikts, der meist nicht eskalierte, aber dennoch schwelte. Freisinnige Politiker, die in den städtischen Kantonen des frühen und mittleren 19. Jahrhunderts den Ton angaben, verbanden ihr Streben nach politischer Dominanz über die als rückständig angesehenen ländlichen Kantone häufig mit konfessionellem Pathos. Während das Reformiertentum als Konfession des Fortschritts gefeiert wurde, erklärte man den römischen Katholizismus zur Konfession der Fortschrittsfeindlichkeit.
Während das Reformiertentum als Konfession des Fortschritts gefeiert wurde, erklärte man den römischen Katholizismus zur Konfession der Fortschrittsfeindlichkeit.
Zur gleichen Zeit setzte sich seit der Mitte des 19. Jahrhunderts im römischen Katholizismus mit dem sogenannten Ultramontanismus eine radikale Skepsis gegenüber der Moderne durch. Das Erste Vatikanische Konzil von 1869/70 erklärte die Unfehlbarkeit des Papstes in Fragen der Lehre und der Sitte; Bischöfe und Ortsgeistliche orientierten sich in einer bislang beispiellosen Intensität an Rom; Theologen und Kleriker, die Kompromisse mit der Moderne suchten, wurden gemassregelt. Die Entstehung der christkatholischen Kirche in der Schweiz ist wesentlich als Protest gegen diese Entwicklungen zu verstehen – und dass freisinnige Politiker sich angesichts dieses Kurses der römischen Kurie in ihren Vorurteilen gegen den Katholizismus bestätigt sehen mussten, verwundert kaum.
Kulturkampfpolitik und erste Kooperationen
Für die Innerschweizer Kantone wiederum verband sich der Kampf darum, nicht von den reichen Städten überstimmt zu werden, mit dem Festhalten an der althergebrachten Konfession. Noch der Sonderbundskrieg 1846 ist eine Eskalation dieser Spannung, und die sogenannten Ausnahmeartikel der Bundesverfassung von 1848, die 1874 sogar noch verschärft wurden, schrieben dezidiert antikatholische Restriktionen auf höchster gesetzlicher Ebene fest. Geistliche waren nicht zum Nationalrat wahlfähig, die Jesuiten in der Schweiz verboten, und seit der Verfassungsrevision wurden die Einrichtung neuer oder auch die Wiederherstellung aufgehobener Klöster und Orden verboten und die Errichtung neuer Bistümer der staatlichen Genehmigung unterworfen.
Tatsächlich waren es indes die massiven antikatholischen Massnahmen der Kulturkampfpolitik, die zu ersten Kooperationen zwischen römisch-katholischen Politikern und konservativen reformierten Politikern führten. Innerhalb des Reformiertentums war dem seit der Aufklärung weitestgehend dominierenden theologischen Rationalismus in der Erweckungsbewegung des 19. Jahrhunderts Konkurrenz erwachsen. Gerade wenn es darum ging, christliche Antworten auf die Herausforderungen der sogenannten «Sozialen Frage» zu finden, fanden die aus der Erweckungsbewegung kommenden Gründer von Rettungshäusern und Diakonissenanstalten im späten 19. Jahrhundert oft in karitativ engagierten Katholiken ein verständlicheres Gegenüber als im reformierten politischen Establishment der Städte.
Veränderungen im Miteinander der Konfessionen
Gleichzeitig führte die Industrialisierung und die mit ihr einhergehende Landflucht zu einer zunehmenden Aufweichung der bisherigen konfessionellen Struktur vor allem der städtischen Bevölkerung. Betrug der Anteil der Katholiken an der Zürcher Bevölkerung etwa im Jahre 1850 nur 2,3%, so waren es 1900 schon 18,7%.
Mit der konfessionellen Durchmischung der Bevölkerung, der Loslösung der traditionellen Einheit von Religion und Politik und den konkreten Herausforderungen durch die Soziale Frage, die durch die wirtschaftlich desaströsen Auswirkungen des Ersten Weltkriegs auf die Schweiz noch verschärft wurden, waren die Voraussetzungen dafür gegeben, dass es im 20. Jahrhundert zu Veränderungen im Miteinander der Konfessionen kommen konnte. Diese Veränderungen nachzuzeichnen, wäre ein eigener Artikel. Klar ist aber, dass sie das Ende einer nahezu fünfhundertjährigen Konfliktgeschichte einläuteten, und den Auftakt bildeten zu einer Geschichte der Kooperation. Auch sie ist nicht frei von Irritationen – aber diese tragen doch einen wesentlich anderen Charakter als die Konflikte religiös aufgeladener politischer Rivalität, wie sie unser Land so lange prägten.
Autorenbild: Caroline Krajcir
