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Mallory Schneuwly

Begleitung von Soldat:innen, Kranken und Migrant:innen – Muslimische Seelsorge in Schweizer Institutionen

Wie arbeiten die heutigen Seelsorgenden in der Armee oder den Bundesasylzentren (BAZ) in einem Umfeld, in dem die religiöse Vielfalt in der Schweiz zunimmt? Dr. Mallory Schneuwly Purdie zeigt auf, wie der Bund und seine Institutionen, die traditionell von den christlichen Kirchen geprägt waren, begonnen haben, insbesondere muslimische Seelsorgende einzubinden, um den neuen Anforderungen in der Praxis gerecht zu werden.

In der Schweiz liegt die Zuständigkeit für die Gestaltung der Beziehungen zwischen dem Staat und den Religionsgemeinschaften bei den Kantonen. Zwar kann man 20 Jahre nach dem Bericht der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR), der von Cattacin und seinen Kollegen (2003) unterzeichnet wurde, nicht mehr von 26 verschiedenen Arten der Regulierung des Religiösen sprechen, doch die Verwaltungsmodalitäten sind nach wie vor pluralistisch: Einige Kantone trennen die Kirchen strikt vom Staat, während andere die katholischen oder auch die evangelisch-reformierten Kirchen öffentlich-rechtlich anerkennen.  

Seelsorge in der Obhut historischer Kirchen

Die Seelsorge gehört genau zu den Aufgaben, die in der Regel nur den historischen Kirchen in der Schweiz zugestanden werden. Ob im Gefängnis, im Spital, in einem Alters- und Pflegeheim, in einer Schule der Sekundarstufe II oder in einer Kollektivunterkunft: Katholische und evangelische Seelsorgerinnen und Seelsorger bieten allen Menschen, unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit oder der Intensität ihrer Überzeugung, seelsorgerliche Begleitung an.

Dieses Modell hat sich lange Zeit bewährt, doch aufgrund der Pluralisierung der religiösen Traditionen, denen die Schweizerinnen und Schweizer angehören, befriedigt es heute tendenziell nicht mehr alle Bedürfnisse von Patient:innen, Häftlingen oder Migrant:innen, die spezifische religiöse Bedürfnisse und Fragen haben können.

Einige Kantone gewähren bestimmten Religionsgemeinschaften jedoch einen privatrechtlichen Status oder bestimmte Rechte, die sich aus einer Vereinbarung über die Zusammenarbeit mit dem Staat ergeben. In diesem Fall wird bestimmten Gemeinschaften wie der israelitischen Gemeinde im Kanton Waadt, dem Verein «Aumônerie musulmane» im Kanton Genf oder dem Verein Qualitätssicherung Muslimische Seelsorge (QuaMS) im Kanton Zürich das Recht zuerkannt, in bestimmten öffentlichen kantonalen Einrichtungen spirituelle Begleitung zu praktizieren.

Entwicklung der muslimischen Seelsorge

Aufgrund der pluralistischen Bevölkerung der Schweiz arbeiten viele öffentliche Institutionen auch ohne klare gesetzliche Grundlagen formell oder informell mit Imamen, muslimischen Vereinsvertreter:innen oder muslimischen Seelsorgerinnen und Seelsorgern zusammen, um ihren Nutzerinnen und Nutzern eine auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene spirituelle Begleitung zu bieten.

Das Konzept der Seelsorge wurde von muslimischen Theologen traditionell nicht verwendet, doch die Unterstützung von Bedürftigen war im Islam schon immer eine religiöse Pflicht, die besonders in den Lehren des Korans zum Ausdruck kommt.

Lange Zeit wurde die muslimische Seelsorge und spirituelle Begleitung von den Familien und Angehörigen übernommen. Die Entwicklung der sozialen und familiären Praktiken zeigt jedoch einen Bedarf an Professionalisierung in der muslimischen Seelsorge und spirituellen Begleitung. Tatsächlich entsprechen diese manchmal «zusammengeschusterten», oft «improvisierten» Angebote heute weder den Bedürfnissen der Personen in einem Zustand der Verletzlichkeit noch denen des Personals der Institutionen, das nach regelmässigeren und professionelleren Kooperationen sucht, mit denen sich vertrauensvolle Beziehungen aufbauen lassen.

Die Unterstützung von Bedürftigen war im Islam schon immer eine religiöse Pflicht, die besonders in den Lehren des Korans zum Ausdruck kommt.

Zwar gibt es seit Anfang der 2000er Jahre Interventionen, insbesondere in Gefängnissen und Krankenhäusern, doch erst seit kurzem entwickelt sich die muslimische Seelsorge zu einem Berufsfeld, insbesondere auf Bundesebene. In der Tat wird die muslimische Seelsorge 2022 bzw. 2023 Teil der Seelsorge der Schweizer Armee und der Bundesasylzentren.

Muslimische Seelsorge in der Schweizer Armee

Seit 2020 hat sich die Schweizer Armeeseelsorge für Seelsorgerinnen und Seelsorger mit Minderheitsbekenntnissen in der Schweiz geöffnet. Während sie bis dahin nur mit den öffentlich-rechtlich anerkannten Kirchen zusammenarbeitete, passt sie sich nun der Vielfalt ihres Korps an und nimmt evangelikale, muslimische und jüdische Seelsorgerinnen und Seelsorger in ihre Reihen auf.

Dank einer mehrjährigen Arbeit zwischen den Kirchen, der Armeeseelsorge und der Föderation islamischer Dachorganisationen Schweiz (FIDS) konnte am 13. Mai 2022 der erste muslimische Seelsorger in die Armeeseelsorge aufgenommen werden. Dieser wird Teil einer militärischen Berufskörperschaft mit 167 Seelsorgern (152) und Seelsorgerinnen (15). Am 1. Januar 2023 umfasste diese eidgenössische Seelsorge 128 deutschsprachige (davon 11 Frauen), 29 französischsprachige (davon 4 Frauen) und 9 italienischsprachige Personen. Sie kann somit auf 82 protestantische Seelsorgerinnen und Seelsorger (davon 9 Frauen), 60 katholische (davon 5 Frauen), 19 aus evangelischen Kirchen, 2 aus der jüdischen Gemeinschaft und einen muslimischen Seelsorger zählen.

Foto von Simon Infanger auf Unsplash

Um sich für eine Stelle in der Armee bewerben zu können, muss der/die angehende Seelsorger:in nicht nur eine militärische Grundausbildung absolviert haben, sondern auch seine/ihre theologischen und begleitenden Kompetenzen nachweisen können. So muss er/sie von der Organisation, die die Vereinbarungen mit der Schweizer Armee unterzeichnet hat (in diesem Fall die Föderation islamischer Dachorganisationen Schweiz – FIDS), anerkannt sein und eine dreiwöchige spezifische Ausbildung in der Militärseelsorge absolvieren und bestehen. Danach wird er/sie einer Truppe zugeteilt, wobei die Kaserne während des Dienstes gewechselt werden kann.

Unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit müssen sich alle Armeeseelsorger:innen an dieselben Grundsätze halten: Sie sollen das spirituelle Wohlbefinden der Angehörigen der Streitkräfte fördern und dabei ihre persönliche Situation berücksichtigen. Der Ansatz beruht auf einem Menschenbild und auf Werten, die die Schweiz prägen, wie Gerechtigkeit, Gleichheit, Koexistenz, Respekt und Vielfalt. Es handelt sich also um eine bedingungslose und nicht kommunitaristische spirituelle Begleitung, wobei sich jede:r Seelsorger:in verpflichtet, die Angehörigen der Armee in ihren eigenen Lebensgeschichten und Überzeugungen zu begleiten.

Muslimische Seelsorge in Bundesasylzentren

Nach drei Pilotprojekten zwischen 2013 und 2022 führt das Staatssekretariat für Migration (SEM) nun definitiv eine muslimische Seelsorge in den Bundesasylzentren (BAZ) ein. Diese Einführung entspricht dem wachsenden Bedarf an Fachpersonen mit spezifischen sprachlichen, kulturellen und religiösen Kompetenzen für die Menschen, die heute in der Schweiz um Asyl ersuchen.

Denn auch wenn die Ukraine-Krise das Asylwesen in der Schweiz erschüttert hat, kommt ein erheblicher Anteil der Menschen im Exil aus Ländern mit mehrheitlich muslimischer Bevölkerung (darunter Afghanistan, Türkei, Syrien, Algerien oder Iran). So arbeiten im Jahr 2022 39 Seelsorger:innen in den AFZ, darunter 16 Protestanten:innen, 15 Katholiken:innen, 7 Muslime:innen (darunter eine Frau) und ein Jude. Die Mehrheit übt ihre Tätigkeit mit kleinen Prozentsätzen in verschiedenen Zentren aus.

Zu den Kompetenzen der Asylseelsorge gehören auch Kenntnisse über Asylverfahren und Sensibilität für die Begleitung von Menschen, die auf ihrem Weg Traumata und Gewalt, einschliesslich sexueller Gewalt, erlebt haben.

Muslimische Seelsorger:innen haben unterschiedliche kulturelle und sprachliche Profile: Sie kommen aus dem Nahen Osten, den Maghreb-Ländern oder der Türkei und sprechen Arabisch und/oder Türkisch, aber auch verschiedene lokale Dialekte. Obwohl die muslimischen Seelsorgerinnen und Seelsorger derzeit in der sunnitischen Tradition stehen, sind sich die muslimischen Seelsorgeteams bewusst, dass es wichtig ist, eine Vielfalt an Profilen zu rekrutieren.

In der Tat kommen in den BAZ Asylsuchende zusammen, die aus Regimen geflohen sind, in denen sie als religiöse oder ethnische Minderheiten verfolgt wurden. Dies kann zum Beispiel bei schiitischen oder alevitischen Staatsangehörigen der Fall sein, die beispielsweise in Afghanistan oder der Türkei zu finden sind. Zu den Kompetenzen der Asylseelsorge gehören auch Kenntnisse über Asylverfahren und Sensibilität für die Begleitung von Menschen, die auf ihrem Weg Traumata und Gewalt, einschliesslich sexueller Gewalt, erlebt haben.

Die grosse Zahl muslimischer Antragsteller in den BAZ hat jedoch nicht zur Entwicklung einer gemeinschaftlichen Seelsorge geführt. Im Gegenteil. Wie in der Armee verfolgen die Seelsorgeteams einen interreligiösen und interkonfessionellen Ansatz. Muslimische Seelsorger:innen arbeiten zunehmend mit anderen Berufsgruppen zusammen, die für die Betreuung in den Zentren zuständig sind.

Seelsorge: interreligiös, interprofessionell und inklusiv

Die Einrichtung einer muslimischen Seelsorge, die in die humanistischen Konzepte der Militär- und Asylseelsorge integriert ist, zeugt davon, dass sich die Bundesinstitutionen der religiösen Pluralisierung der in ihren Reihen anwesenden Personen bewusst werden. In den Kantonen haben einige Institutionen, wie Gefängnisse oder Krankenhäuser, einen Wandel eingeleitet und initiieren eine Zusammenarbeit mit der Seelsorge, die manchmal fest verankert ist (z. B. Zürich mit QuaMS), manchmal in Ansätzen vorhanden ist (z. B. der Kanton Waadt in seinen Beziehungen zur UVAM) und manchmal nicht existiert (z. B. im Wallis).

In anderen Fällen sind ihre Kooperationen das Ergebnis zwischenmenschlicher Beziehungen zwischen einem/einer Seelsorger:in und einer muslimischen Person (Freiburg) oder der direkten Kontaktaufnahme der Institution mit einem muslimischen Seelsorger (Neuchâtel). Die Fortsetzung dieser (in)formellen Zusammenarbeit legt den Grundstein für die Entwicklung neuer Formen der Seelsorge: interreligiös, interprofessionell und inklusiv.

Autor:in

  • Mallory Schneuwly

    Religionssoziologin ||| Mallory Schneuwly Purdie ist promovierte Religionssoziologin und derzeit Oberassistentin, Lehrbeauftragte und Ausbilderin am Schweizer Zentrum für Islam und Gesellschaft der Universität Freiburg. Sie hat Forschungen zur religiösen Pluralisierung in Schweizer Gefängnissen, zur Prävention von Radikalisierung im Internet oder zu muslimischen Identitäten in der Schweiz durchgeführt.

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