«Zwei meiner muslimischen Schüler weigern sich, im Rahmen des Religionsunterrichts eine Kirche zu betreten. Wie kann ich mit dieser Situation als Lehrperson sinnvoll umgehen?»

Dieses Beispiel stammt aus der Broschüre «Ramadan kommt immer so plötzlich. Islam, Schule und Gesellschaft». Der Leitfaden basiert auf über 25 Workshops mit Lehr- und Fachpersonen sowie muslimischen Gästen. Ziel war es, herausfordernde Situationen aus dem Schulalltag gemeinsam zu reflektieren – mit Blick auf Praxis, wissenschaftliche Einordnung und muslimische Perspektiven. Statt fixer Lösungen bietet die Broschüre fundierte Hintergrundinformationen und Optionen zum Weiterdenken.

Zum Verhältnis «Islam und Christentum» gilt es aus islamwissenschaftlicher Perspektive grundlegend anzumerken, dass sich der Islam in seinem Selbstverständnis als in einer jüdisch-christlichen Tradition stehend versteht. Nichtsdestotrotz kann das Verhältnis – betrachtet man Aussagen des Korans – als durchaus ambivalent beschrieben werden. In einzelnen Stellen (etwa Sure 3, Vers 64 oder Sure 29, Vers 46) werden die Gemeinsamkeiten zwischen den beiden Glaubensgemeinschaften hervorgehoben, an anderen Stellen wiederum die Unterschiede betont. Christen (ebenso wie Juden) gelten aus der Sicht des Islams als ‹Leute des Buches› (ahl al-kitāb), also als Mitglieder einer Religion mit einer heiligen Schrift. Als solche steht ihnen aus einer islamrechtlichen Perspektive ein gewisses Mass an Religionsfreiheit zu.

Aus islamwissenschaftlicher Perspektive lässt sich festhalten, dass die islamrechtlichen Quellen das Betreten einer Kirche nicht verbieten. Für viele Muslim:innen steht jedoch insbesondere die christliche Tradition der bildlichen Darstellungen heiliger Personen im Konflikt zum Bilderverbot im (insbesondere sunnitischen) Islam. Wichtig ist dabei jedoch anzumerken, dass unter islamischen Gelehrten Uneinigkeit besteht, welche Formen von Darstellung und wessen Darstellungen vom Bilderverbot tatsächlich erfasst sind. Für manche Muslim:innen ist allerdings schon das Miterleben eines Gottesdienstes Anlass für deutliches Unbehagen, insbesondere weil der strikte Monotheismus des Islam die christliche Vorstellung der göttlichen Dreifaltigkeit, die in Gottesdiensten stets bekräftigt wird, entschieden ablehnt.

Muslimische Stimmen

Einige unserer muslimischen Gesprächspartnerinnen und -partner konnten ähnliche Situationen aus ihrer eigenen Schulzeit mit in die Diskussionen einbringen. Auch sie hatten als Schülerinnen und Schüler Angst davor, eine Kirche zu besichtigen und befürchteten, mit dem Betreten einer Kirche gegen islamische Regeln zu verstossen. In einzelnen Fällen hatten die Eltern ihre Kinder in dieser Angst bestärkt oder diese gar verursacht. Andere wiederum berichteten davon, dass die Eltern oder auch der Imam in der jeweiligen Moschee ihnen aufgezeigt hätten, dass der blosse Besuch einer Kirche kein Problem sei. Lediglich der Kontakt mit Weihwasser, sich zu bekreuzigen oder sich vor bildlichen Darstellungen zu verneigen und natürlich die aktive Teilnahme am christlichen Gebet sei ein Verstoss gegen islamische Normen. Ein Gast fand die Teilnahme an Kirchenbesichtigungen mit der entsprechenden Vorbereitung wichtig, weil dadurch Berührungsängste abgebaut würden.

Stimmen aus der Praxis

Ganz unterschiedlich wurde von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern unserer Workshops die Frage des richtigen Umgangs mit der Verweigerung der beiden muslimischen Schüler beantwortet. Während die einen die Lösung des Lehrers, den beiden Schülern die Entscheidung über den Kirchbesuch zu überlassen, begrüssten, konnten andere diesen Lösungsweg nicht gutheissen. Schliesslich gehe es ja nicht darum, die muslimischen Schüler und Schülerinnen vom Christentum zu überzeugen, sondern lediglich um eine weltanschaulich neutrale Wissensvermittlung über die Weltreligionen. Ausserdem erwarte man ja wohl auch von den nicht-muslimischen Schüler:innen die Teilnahme am Moscheebesuch. Aus dieser Perspektive hätte der Lehrer vehementer auf die Teilnahme am Kirchenbesuch drängen sollen.

Handlungsoptionen und Lösungsansätze

Um gleiche oder zumindest ähnliche Situationen zu vermeiden, scheint es uns sinnvoll, alle Eltern der Schülerinnen und Schüler durch Vorabinformationen und Vorabgespräche einzubeziehen. Dies sollte frühzeitig geschehen, sodass alle die Möglichkeit haben, sich weitergehend zu informieren und ihre Bedenken zu äussern und mit der Lehrperson zu erörtern. Um Vorbehalte abzubauen, könnte es zudem sinnvoll sein, die Eltern mit zu den Besuchen der Sakralbauten einzuladen.

Von Schüler:innen kann gemäss der Bundesverfassung (Art.15, Abs. 4) keinesfalls verlangt werden, «eine religiöse Handlung vorzunehmen». Dazu zählt etwa das Bekreuzigen oder das Singen von Liedern mit religiösem Inhalt.


Quellenverweise

Andreas Tunger-Zanetti, Jürgen Endres, Silvia Martens, Nicole Wagner. 2019. Ramadan kommt immer so plötzlich. Islam, Schule und Gesellschaft. Ein Leitfaden mit Hinweisen und Ideen für die berufliche Praxis. Luzern, Gammaprint. online

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