In der Klasse einer Berufsschullehrerin fallen seit ein paar Tagen einige muslimische Schülerinnen und Schüler durch starke Müdigkeit und mangelnde Konzentration bis hin zu Apathie auf, die das übliche Mass deutlich überschreiten. Die Lehrerin ist von der Situation genervt und spricht die betreffenden Schülerinnen und Schüler nach dem Unterricht darauf an. Im Gespräch erfährt sie, dass seit vier Tagen der Fastenmonat Ramadan ist und die Schülerinnen und Schüler tagsüber weder essen noch trinken und nachts zudem sehr spät ins Bett kommen. Das lasse sich nicht ändern, behaupten die Jugendlichen, das Fasten im Ramadan sei eine religiöse Pflicht, der man auf alle Fälle nachkommen müsse und auch wolle. Dem Einwand der Lehrerin, dass dies ja gerade im Sommer und bei der aktuellen Hitze vollkommen ungesund sei und man in diesem Zustand dem Unterricht nicht folgen könne, verschliessen sich die fastenden Schüler:innen. Am nächsten Tag kommt eine der fastenden Schüleri:nnen auf die Lehrperson zu und bittet sie darum, den eigentlich für den Unterricht geplanten Vortrag nicht halten zu müssen, da sie zu müde und zu schwach und ihre Stimme wegen des Fastens zudem verändert sei. Sie befürchtet, in diesem Zustand für ihren Vortrag eine schlechtere Note zu erhalten. Auch lehnt sie den Vorschlag der Lehrerin, doch wenigstens zu trinken, kategorisch ab. Die Lehrerin selbst schwankt, wie sie mit der Situation umgehen soll. Zum einen bewundert sie den Willen und das Durchhaltevermögen der fastenden Schülerinnen und Schüler, zum andern aber graut ihr vor den kommenden Wochen, in denen neben dem normalen Schulalltag auch der Sporttag und ein Klassenausflug anstehen.
Dieses Beispiel stammt aus der Broschüre «Ramadan kommt immer so plötzlich. Islam, Schule und Gesellschaft». Der Leitfaden basiert auf über 25 Workshops mit Lehr- und Fachpersonen sowie muslimischen Gästen. Ziel war es, herausfordernde Situationen aus dem Schulalltag gemeinsam zu reflektieren – mit Blick auf Praxis, wissenschaftliche Einordnung und muslimische Perspektiven. Statt fixer Lösungen bietet die Broschüre fundierte Hintergrundinformationen und Optionen zum Weiterdenken.
Einordnung und Perspektive
Islamwissenschaftliche Einordnung
Das Fasten im Fastenmonat Ramadan gehört zu den ‹fünf Säulen des Islams› und somit zu den allgemein im Islam anerkannten religiösen Grundpflichten. Der Monat Ramadan ist dabei der neunte Monat im islamischen Kalender. Nach islamischer Auffassung wurde in ihm der Koran herabgesandt. Die Pflicht des Fastens wird aus dem Koran, Sure 2, Vers 185 abgeleitet. In der Regel wird während des Ramadans – vereinfacht dargestellt – vom Eintritt der Morgendämmerung bis Sonnenuntergang gefastet, d. h. auf Trinken, Essen, den Konsum von Genussmitteln und Geschlechtsverkehr verzichtet. Mit dem Iftar nach Sonnenuntergang wird das tägliche Fasten bis zur nächsten Morgendämmerung unterbrochen. Vom Gebot des Fastens während des Ramadan befreit sind laut der Mehrheit der islamischen Gelehrten Kranke, Schwangere und Reisende wie auch Frauen während ihrer Menstruation. Jugendliche sollen von der Pubertät an fasten.
Aus empirischer Perspektive lässt sich festhalten, dass – wie bei vielen anderen religiösen Fragen auch – Musliminnen und Muslime mit dem Fastengebot ganz unterschiedlich umgehen. So wird das Fasten von vielen zwar als religiöse Grundpflicht anerkannt, im Alltag einer nichtmuslimischen Gesellschaft aber als schwer umsetzbar eingestuft. Oft gestalten Musliminnen und Muslime das Fasten sehr individuell. Zum Beispiel fasten manche nicht über den gesamten Monat hinweg, sondern lediglich während ein paar ausgewählter Tage. Oder sie verzichten im Ramadan auf ein ‹Genussmittel› (etwa Schokolade) und interpretieren dies als ihr Fasten. Familien, die das Fasten pflegen, führen die Kinder oft über Jahre schrittweise an die Praxis der Erwachsenen heran.
Muslimische Stimmen
Die muslimischen Gäste in unseren Workshops, die selbst sehr unterschiedlich mit dem Fastengebot umgingen, hoben die Bedeutung des Fastens als religiöse Pflicht hervor. Immer wieder stuften sie Müdigkeit und Unkonzentriertheit fastender Schülerinnen und Schülern als Resultat eines ‹falschen Fastens› ein (ungeeignete Speisen und Verteilung der Mahlzeiten, ungeeignetes Schlafregime, mangelnde Disziplin, etc.). Sie verwiesen auch darauf, dass es die Möglichkeit gebe, das Fasten – etwa wegen einer Prüfung oder eines Vortrags – zu unterbrechen und später nachzuholen. Dies sei durchaus mit den islamischen Regeln zu vereinbaren. Uneins waren sich unsere muslimischen Gäste bei der Frage, welches Entgegenkommen sie als fastende Musliminnen und Muslime von der Schule erwarten. Im konkreten Einzelfall kann die Lehrperson mit den fastenden muslimischen Schülerinnen und Schülern das Gespräch suchen. Die allgemeine Müdigkeit betreffend kann sie sie ermuntern, sich mit anderen Fastenden darüber auszutauschen, mit welchen Strategien diese die Fastenzeit weniger erschöpft überstehen. Bezüglich Prüfungen, Sporttagen oder anderer Anlässe, die hohe Leistung verlangen, kann sie darauf aufmerksam machen, dass es durchaus Musliminnen und Muslime gibt, die dafür das Fasten unterbrechen. Wichtig ist dabei allerdings, dass die Lehrperson den muslimischen Schülerinnen und Schülern nicht den Islam oder die islamischen Regeln ‹erklärt›, sondern lediglich darauf hinweist, dass manche das Unterbrechen des Fastens offenbar für sich islamisch begründen können. Die einen erwarteten von den Schulen einen besonderen Umgang (etwa Dispens von Prüfungen, Sporttests, etc.), die anderen wiederum wollten für sich gerade keine Sonderrolle in Anspruch nehmen und betonten den Vorrang des geregelten Schulablaufes.
Stimmen aus der Praxis
Verschiedene Lehrpersonen berichteten, dass es an ihrer Schule klare Regeln für diese Fragen gebe. Eine Befreiung von Klassenarbeiten und anderen Formen von Prüfungen wegen des Ramadans wird an diesen Schulen von vornherein ausgeschlossen, auch das Fernbleiben vom regulären Unterricht wegen Müdigkeit wird nicht akzeptiert. Das löse zwar nicht das Problem der Müdigkeit im Unterricht, dank der bestehenden Regeln gebe es aber zumindest keine grossen Diskussionen. Bei der Frage, wie die Schulen mit Wandertagen, Exkursionen und Sportfesten während des Fastenmonats umgehen sollen, gibt es unterschiedliche Haltungen und Umgangsweisen unter den Lehrpersonen. Während die einen betonen, dass es gerade angesichts der religiösen Pluralität in der Schweiz gar nicht möglich ist, auf alle Belange zu achten, und dementsprechend keine Sonderfallregelung vorsehen, bemühen sich andere darum, sportliche oder andere körperlich anstrengende Aktivitäten nicht während des Ramadans zu planen oder muslimische Schülerinnen und Schüler von den Aktivitäten zu befreien. Eine Rolle spielt dabei wie hoch der Anteil muslimischer Schülerinnen und Schüler ist.
Handlungsoptionen und Lösungsansätze
Schulen mit hohem Anteil muslimischer Schülerinnen und Schüler können bei der langfristigen Planung von Klassenfahrten, Ausflügen und Sportanlässen prüfen, ob Daten ausserhalb eines künftigen Ramadan ebenso gut in Frage kommen. Selbstverständlich soll all dies den normalen Schulbetrieb nicht tangieren.
Schulen können sich für ihre mittelfristige Planung über die Daten des Ramadans in den kommenden Jahren informieren. Die Existenz von klaren Regeln scheint beim Thema Ramadan überaus nutzbringend. Dies betrifft insbesondere die Frage, bis zu welchem Zeitpunkt das Dispensgesuch einzureichen ist. Lehrpersonen sollten an Elternabenden und im Unterricht die festgelegten Fristen kommunizieren. Wegen der geschilderten Unsicherheit beim Sichten der Mondsichel ist es sinnvoll, im Dispens die beiden in Frage kommenden Daten (Tag X und der folgende Tag) zur kurzfristigen Auswahl festzuhalten. Wichtig erscheint uns zudem, dass Lehrer:innen bei der Erteilung einer Befreiung nicht über die Glaubwürdigkeit der Religiosität ihrer Schülerinnen und Schüler urteilen oder diese gar im Gespräch über einen Dispens kommentieren. Wie aufgezeigt, hat gerade das Zuckerfest als Grossfamilientreffen neben der religiösen auch eine wichtige soziale Bedeutung, auch bei nichtpraktizierenden Muslim:innen. Dieses Merkmal ist auch bei wichtigen Festen anderer Religionen zu beobachten
Quellenverweise
Andreas Tunger-Zanetti, Jürgen Endres, Silvia Martens, Nicole Wagner. 2019. Ramadan kommt immer so plötzlich. Islam, Schule und Gesellschaft. Ein Leitfaden mit Hinweisen und Ideen für die berufliche Praxis. Luzern, Gammaprint. online
