«Einige meiner muslimischen Schüler:innen haben sich sehr kurzfristig oder gar nicht für das Zuckerfest vom Unterricht abgemeldet. Wie soll ich als Lehrperson damit umgehen – auch wenn ich das Gefühl habe, dass manche das Fest nur als Vorwand nutzen?»

Dieses Beispiel stammt aus der Broschüre «Ramadan kommt immer so plötzlich. Islam, Schule und Gesellschaft». Der Leitfaden basiert auf über 25 Workshops mit Lehr- und Fachpersonen sowie muslimischen Gästen. Ziel war es, herausfordernde Situationen aus dem Schulalltag gemeinsam zu reflektieren – mit Blick auf Praxis, wissenschaftliche Einordnung und muslimische Perspektiven. Statt fixer Lösungen bietet die Broschüre fundierte Hintergrundinformationen und Optionen zum Weiterdenken.

Einordung und Perspektiven

Islamwissenschaftliche Einordnung

Das Fest des Fastenbrechens (umgangssprachlich Zuckerfest; türkisch ramazan bayramı oder şeker bayramı; arabischʿīd al-fiṭr) ist nach dem so genannten Opferfest das zweitwichtigste religiöse Fest im islamischen Kalender. Es beendet die Fastenzeit, die den gesamten Monat Ramadan, den neunten des islamischen Kalenders, umfasst. Das Fest beginnt, wenn am Himmel die erste dünne Mondsichel den Beginn des zehnten Monats anzeigt. Wichtigste religiöse Pflicht ist dabei das Festgebet am ersten Tag des Zuckerfests. Unter den Musliminnen und Muslimen in der Schweiz richtet sich ein Teil nach der effektiven Sichtung des Sichelmonds, während andere sich nach einem vorausberechneten Datum richten. Unter Umständen können daher am selben Ort einzelne Familien bereits feiern, während andere noch fasten.

Neben der religiösen Bedeutung hat das Zuckerfest eine grosse kulturelle und soziale Bedeutung. Es ist Brauch, sich am Zuckerfest im Kreise der Grossfamilie zu treffen und das Ende der Fastenzeit zusammen zu feiern, wie es auch durchaus Brauch ist, sich dafür mit neuer Kleidung zu beschenken. Ähnlich wie an Weihnachten, das nicht ausschliesslich von praktizierenden Christen und Christinnen gefeiert wird, verhält es sich auch beim Fest des Fastenbrechens im muslimischen Kontext. Auch hier wird das Zuckerfest von glaubensdistanzierten und nicht praktizierenden Musliminnen und Muslimen gefeiert, dann aber eher als familiäre oder kulturelle – aber nichtsdestotrotz bedeutende – Tradition.

Muslimische Stimmen

Unsere muslimischen Gäste an den Workshops betonten sowohl die religiöse wie auch die soziale Dimension des Zuckerfestes. Wenn irgendwie möglich, würden sie sich wünschen, dass Schulen muslimischen Schülerinnen und Schülern zumindest für den ersten Tag des Festes des Fastenbrechens schulfrei geben. Aufgrund der sozialen Bedeutung des Festes ist dabei die tatsächliche Glaubenspraxis dieser Schülerinnen und Schüler unerheblich. Zumal – und dies war unseren muslimischen jungen Gästen sehr wichtig – es ja nicht Aufgabe der Lehrperson ist, darüber zu entscheiden, wer nun für sich das Recht, ein islamisches Fest zu feiern, in Anspruch nehmen darf und wem dieses Recht verwehrt werden soll. Gleichzeitig hatten sie auch Verständnis für die Verärgerung der Lehrperson hinsichtlich der sehr kurzfristig oder nicht eingereichten Dispensgesuche. Dieses Verhalten könnte man – so ein Teil der Stimmen unserer muslimischen Gäste – durch klar kommunizierte Fristen für die Dispensgesuche ändern.

Stimmen aus der Praxis

Aus der beruflichen Praxis wurden ganz unterschiedliche Strategien des Umgangs mit dieser mehr oder minder allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern vertrauten Thematik berichtet. Manche Kantone sehen dafür in den Schulverordnungen die Möglichkeit eines Dispenses speziell für das Fest des Fastenbrechens vor (etwa Zürich und Bern). In anderen Kantonen sollen dafür die ‹Jokertage› eingesetzt werden, die allen Schülerinnen und Schülern zustehen. Einigkeit bestand unter den Berufsleuten dahingehend, dass eine klare Regelung bei der Bewältigung dieser Herausforderung äusserst hilfreich ist.

Handlungsoptionen und Lösungsansätze

Schulen können sich für ihre mittelfristige Planung über die Daten des Ramadans in den kommenden Jahren informieren.

Die Existenz von klaren Regeln scheint beim Thema Ramadan überaus nutzbringend. Dies betrifft insbesondere die Frage, bis zu welchem Zeitpunkt das Dispensgesuch einzureichen ist. Lehrpersonen sollten an Elternabenden und im Unterricht die festgelegten Fristen kommunizieren. Wegen der geschilderten Unsicherheit beim Sichten der Mondsichel ist es sinnvoll, im Dispens die beiden in Frage kommenden Daten (Tag X und der folgende Tag) zur kurzfristigen Auswahl festzuhalten.

Wichtig erscheint uns zudem, dass Lehrer:innen bei der Erteilung einer Befreiung nicht über die Glaubwürdigkeit der Religiosität ihrer Schüler:innen urteilen oder diese gar im Gespräch über einen Dispens kommentieren. Wie aufgezeigt, hat gerade das Zuckerfest als Grossfamilientreffen neben der religiösen auch eine wichtige soziale Bedeutung, auch bei nichtpraktizierenden Muslim:innen. Dieses Merkmal ist auch bei wichtigen Festen anderer Religionen zu beobachten.


Quellenverweis

Andreas Tunger-Zanetti, Jürgen Endres, Silvia Martens, Nicole Wagner. 2019. Ramadan kommt immer so plötzlich. Islam, Schule und Gesellschaft. Ein Leitfaden mit Hinweisen und Ideen für die berufliche Praxis. Luzern, Gammaprint. online

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