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Amira Hafner-Al Jabaji

Ein gutes Leben für alle…

…umfasst auch ein gutes Sterben. Gut zu sterben bedeutet auch, sicher zu sein, dass nach dem Tod mit dem eigenen Körper so verfahren wird, wie es den eigenen Wünschen und Vorstellungen entspricht – und wie es den Hinterbliebenen Trost und Seelenfrieden schenkt.

Ich erinnere mich an einen langjährigen Bekannten, der nach seiner Krebsdiagnose klarstellte, dass er nach seinem Tod nicht bestattet werden wolle. Stattdessen wünschte er, seinen Körper der Wissenschaft zu übergeben – für ihn war es sinnvoll, über den Tod hinaus einem gemeinnützigen Zweck zu dienen. Sein Wunsch wurde respektiert, ohne Diskussion. Ein anderer Freund, ein leidenschaftlicher Pilot, äusserte den Wunsch, seine Asche solle eines Tages aus einem Flugzeug in alle Winde verstreut werden. Seine Familie erfüllte ihm diesen letzten Willen. Ein weiterer Bekannter, ein Schottland-Liebhaber, wünschte, dass seine Asche an einem bestimmten Ort im Meer verstreut werde. Freunde und Familie reisten später zur Isle of Mull und setzten diesen Wunsch um.

Den Wunsch eines Verstorbenen zu respektieren, zeugt von hoher Pietät.

Den Wunsch eines Verstorbenen zu respektieren, zeugt von hoher Pietät. Die Bereitschaft hier grossen Aufwand zu betreiben und Regeln grosszügig auszulegen ist allgemein vorhanden, wohl auch, weil jeder sich irgendwann selbst in der Rolle des Wünschenden weiss.  

Regeln nach Mass – für manche

Vor einigen Jahren wurde in einer Gemeinde das Friedhofsreglement geändert, weil ein einflussreicher Bürger für sein Familiengrab andere Masse verlangte – grösser, breiter, tiefer als die Norm. Der Gemeinderat gab dem Wunsch ohne Zögern statt: „Wenn es doch sein Wunsch ist…“. Später, als zusätzlich auf dem Freidhof ein Urnengrabfeld eingerichtet wurde und Angehörige entgegen der festgesetzten Regeln Kerzen, Figuren und Dekorationen auf den Grabplatten niederlegen wollten, argumentierte die Mehrheit im Gemeinderat: Der Friedhof sei ein wichtiger Ort für Trauer und es sei wesentlich, individuellen Wünschen und Ausdrucksformen Raum zu geben. Niemandem werde dadurch etwas genommen. Die Restriktionen wurden aufgehoben.

Foto von Transly Translation Agency auf Unsplash

Wer in der Schweiz die Asche eines Verstorbenen im Wald, im See oder im eigenen Garten bestatten möchte, darf das – ganz ohne Bewilligung. Die Schweiz ist in Bestattungsfragen grundsätzlich liberaler als etwa Deutschland oder Österreich, wo vielfach eine Friedhofspflicht besteht. Und dennoch: In Deutschland können Muslim*innen meist problemlos nach islamischem Ritus auf städtischen Friedhöfen bestattet werden, sogar der Sargzwang wurde aufgehoben. Auch in Österreich gibt es in vielen Städten muslimische Grabfelder – und das schon lange.

In der Schweiz bieten inzwischen 40 Schweizer Gemeinden sowie der Kanton Waadt islamische Begräbnisplätze an. Der Weg bis dahin war oft steinig, aber in keiner dieser Gemeinden hat es dauerhaft zu Problemen geführt. Niemandes Bedürfnisse wurden dadurch eingeschränkt. Wer weiterhin eine Erdbestattung im Reihengrab, eine Urnenbeisetzung, das Verstreuen der Asche oder gar einen Erinnerungsdiamanten wünscht, kann dies ungehindert tun.

Umgang mit Ausgrenzung

Wer – wie ich – seit Jahrzehnten in derselben Gemeinde lebt, dort zur Schule ging, sich in Vereinen engagiert und erlebt hat, wie schwer es ist, muslimische Bestattungsmöglichkeiten überhaupt zur Sprache zu bringen; wer – wie ich – mitbekommt, wie solche Anliegen delegitimiert, ignoriert und bekämpft werden, noch bevor sie ein politisches Gremium erreichen, wird verstehen, warum ich nicht nur meine Engagements und manche Beziehungen überdenke, sondern auch meinen weiteren Verbleib in dieser Gemeinde in Frage stelle. Ablehnung führt zu Rückzug – das ist eine logische Form der Selbstermächtigung und des Umgangs mit Ausgrenzung.

Wer ausgrenzt, darf sich über Rückzug nicht wundern.

Bei der Abstimmung über ein muslimisches Grabfeld in Weinfelden stehen grundlegende Rechte zur Debatte. Diskutiert wird nicht, weil die Umsetzung muslimischer Grabfelder unpraktikabel oder mit grossen Kosten verbunden wäre, sondern allein, weil es um «muslimische» Grabfelder geht. Wer ausgrenzt, darf sich über Rückzug nicht wundern. Wer sich jedoch für die Rechte anderer einsetzt, kann auch auf deren Solidarität zählen – heute und in Zukunft.


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Autor:in

  • Amira Hafner-Al Jabaji

    Referentin, Autorin und Journalistin im Bereich interreligiöser Dialog ||| Amira Hafner-Al Jabaji studierte Islam- und Medienwissenschaften an der Universität Bern. Seit über zwanzig Jahren arbeitet sie freischaffend als Referentin, Autorin und Journalistin im Bereich interreligiöser Dialog. Von 2015 bis 2021 moderierte sie die «Sternstunde Religion» des SRF.

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