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Rifa'at Lenzin

Liebe und Ehe im Islam

Sie möchten sich den Artikel gerne vorlesen lassen? Mirella Candreia liest in unserer Sommerserie 2023 unsere meistgelesenen Artikel vor.

Liebe und Sexualität wurden in arabischer und auch muslimischer Literatur eingehend und anschaulich behandelt. Trotzdem sind es heute vor allem islamische Länder, die für ihre rigiden Moralvorstellungen bekannt sind. Dabei schrieben muslimische Rechtsgelehrte über die Libido einst, sie sei Ansporn für den Dienst an Gott. Daraus folgt dann jedoch nicht, dass Liebe auch die Basis einer Ehe darstellen muss. Die Ehe hat in der Shari’a vor allem eine rechtliche Dimension, dennoch ist sie weit mehr als ein Vertrag.

1964 wurde die 1936 geborene libanesische Autorin Laila Ba‘labakki wegen «Obszönität und Gefährdung der öffentlichen Moral» gerichtlich verklagt. Ihr wurden eine Haftstrafe von bis zu sechs Monaten und eine Geldstrafe angedroht. Grund war ihre neun Monate zuvor erschienene Erzählung Safinat hanan ila al-quamar, «Raumschiff der Zärtlichkeit zum Mond», in der sie die leidenschaftliche Liebe eines jung verheirateten Paars einfühlsam darstellte. Die «Gefährdung der öffentlichen Moral», das wird aus dem Prozessprotokoll deutlich, bestand für das Gericht in der realistischen Gestaltung zweier Liebesszenen. Laila Ba‘labakki wurde freigesprochen, der Erzählband aber konfisziert. 

Dabei stand gerade der Libanon lange im Ruf, auf erotischem Gebiet liberal zu sein. Hier erschienen etwa in den fünfziger Jahren ein freimütiges Buch über das Sexualleben der Araber in der Vergangenheit und eine Sammlung von Liebesgedichten arabischer Frauen aus früheren Jahrhunderten, mit der der Verfasser/Herausgeber beweisen wollte, dass Araberinnen früher ebenso offen über ihre Liebe zu einem Mann sprachen wie dieser über seine Gefühle zu ihr. 

Viktorianische Moralvorstellungen oder die Freuden sinnlicher Lust

Aber es ist offensichtlich spätestens seit dem Eindringen viktorianischer Moralvorstellungen in den Vorderen Orient im Zuge des europäischen Kolonialismus ein Unterschied, ob ein Mann sich zu solchen Themen äussert oder eine Frau. Tatsächlich geben Adab-Werke der klassischen und nachklassischen arabischen Literatur Einblick in die Freude an sinnlicher Lust, die in den ersten Jahrhunderten des Islams nicht nur «mann», sondern auch «frau» ganz ungezwungen zu erkennen gab. Es existiert im Arabischen eine umfangreiche Literatur über die profane Liebe, angefangen von philosophischen Disputen über das Wesen der Liebe, die meist vom Neuplatonismus beeinflusst sind, über das Für und Wider bestimmter Zustände und Erscheinungsformen der Liebe, durchsetzt mit Anekdoten und Versen, die mit praktischen Beispielen belegen oder untermalen sollen, was vorher in der Theorie dargelegt wurde.

Daneben gibt es eine reiche sexualkundliche Literatur, die auch in Rezepturen für potenzstärkende oder die weibliche Intimkosmetik beeinflussende Mixturen brilliert und uns heute sexistisch anmutende physiologische und psychologische Klassifizierungen des weiblichen Geschlechts (nach der Eignung zum Sexualakt) unternimmt. Verfasser solcher Werke waren meist renommierte Naturwissenschaftler. 

«Im Namen Allahs, des Barmherzigen, des Erbarmers»

All diese Literatur, auch solche, in der – für unsere heutigen Begriffe – überaus frivole Verse und Anekdoten aneinandergereiht werden, beginnt mit der Eingangsformel jedweder arabischsprachigen islamischen Literatur des Mittelalters, mit der bis heute viele Muslime Bücher, Briefe, Vorlesungsnachschriften, Verträge beginnen lassen, der Basmala, «Im Namen Allahs, des Barmherzigen, des Erbarmers». Ein Beispiel dafür mag eine kleine sexualkundliche Abhandlung des ägyptischen Historikers und Universalgelehrten as Suyuti aus dem 15. Jahrhundert sein, die so anfängt: «Im Namen Allahs, des Barmherzigen, des Erbarmers. Lob sei Allah, der die Oberkörper der Jungfrauen mit Brüsten zierte und die Beine der Frauen zu Plattformen für die Scham der Männer machte, der den speergleichen Penis des Mannes aufrichtete, damit er in die Scheide der Frau stößt, nicht (wie ein richtiger Speer) in die Brust (eines Feindes).» 

Qur‘an und Sunna enthalten Gebote und Empfehlungen zur Sexualität. Die sexuellen Beziehungen zwischen Mann und Frau gelten als etwas Natürliches, das auch im Hinblick auf Allah und den Jüngsten Tag gesehen werden soll. Vom Propheten Muhammad berichten frühe Überlieferer – die dabei vielleicht auch eigene Interessen vertraten –, dass ihm zweierlei im Leben besonders gefiel: Frauen und Düfte, auch in umgekehrter Reihenfolge. Er soll von sich auch gesagt haben, dass ihm der Erzengel Gabriel als Bote Allahs durch eine Speise die Potenz von vierzig Männern verliehen habe – dies ist ein Abschnitt mit eigener Überschrift in Ibn Sa‘ds «Klassenbuch». Die Muslime setzten also damals bei einem Menschen, der ihnen zur Gänze Vorbild sein sollte, auch eine aussergewöhnliche Potenz voraus; eine Vorstellung von der Gestalt eines Religionsstifters, die sich völlig vom christlichen Jesusbild unterscheidet.

«Es gibt kein Mönchtum im Islam»

Die Interessen der Frauen werden hier nur insofern berücksichtigt, als Muhammad einer Frau auf die Frage, welchem Mann eine Frau im Paradies angehören würde, wenn sie auf Erden mit mehreren nacheinander verheiratet war, geantwortet haben soll, sie könne sich für den entscheiden, dessen Wesen ihr am meisten zusage. Auf alle Fälle wird betont, es werde im Paradies keinen Junggesellen geben, und tatsächlich lautet ein bekannter Ausspruch: «Es gibt kein Mönchtum im Islam», das heisst also, Askese jeder Art, auch sexuelle, ist unerwünscht.

Lust als Anlass für den Dienst an Allah

Dass der Islam ein Ganzheitsbild des Menschen vertritt, wird auch daraus deutlich, dass der große Theologe al-Ghazali (gest. 1111) in sein reformatorisches Werk «Die Neubelebung der Religionswissenschaften» ein Kapitel über die Ehe aufgenommen hat. Solche Kapitel gibt es schon in den massgeblichen Traditionswerken des 9. Jahrhunderts, die zu Rechtsquellen wurden. Al-Ghazali gab in einer schweren Glaubenskrise seine Lehrtätigkeit an einer berühmten Bagdader Moscheehochschule auf und lebte zehn Jahre lang als armer Sufi. Dann schrieb er seine «Neubelebung», um dem sehr rationalen orthodoxen Islam mit der Karrieresucht vieler seiner führenden Vertreter etwas vom Gefühlsreichtum der Mystik zuzuführen.

Von sinnlicher Lust sagt er, dass sie ein Nutzen der irdischen Genüsse sei, dass sie den Wunsch nach ewiger Dauer wecke und so ein Anlass für den Dienst an Allah sei: «Freilich soll der Geschlechtstrieb nicht lediglich der Kindererzeugung dienen, sondern er ist auch in anderer Hinsicht eine weise Einrichtung. Die mit seiner Befriedigung verbundene Lust, mit der sich, wenn sie von Dauer wäre, keine andere vergleichen liesse, soll nämlich auf die im Paradies verheissenen Wonnen hindeuten. Denn es wäre nutzlos, einem eine Wonne in Aussicht zu stellen, die man niemals empfunden hat […]. Die irdischen Vergnügungen sind daher auch insofern von Bedeutung, als sie das dauernde Verlangen nach dem dauernden Genuss derselben im Paradies wecken und so einen Ansporn für den Dienst Gottes bilden.»[1]

Eine Gefährtin zur Erholung der Seele

Die Ehe charakterisiert er reimend: «Die Ehe ist der Religion Helferin und der Satane Demütigerin, auch gegen Allahs Feind eine wahre Beschützerin». Nach Art der antiken Dialektik führt er jeweils Gründe und Gegengründe auf, auch für die Ehe «heutzutage»: Gegen die Ehe spreche die Schwierigkeit, den Lebensunterhalt zu erwerben, und das tadelnswerte Verhalten der Frauen.

Für die Erzeugung eines Kindes aber habe Gott die Libido geschaffen.

Der wichtigste Grund für die Ehe sei ein Sohn, denn ein rechtschaffener Sohn würde für seine Eltern beten und sorgen oder, wenn er vor ihnen ins Paradies eingehe, ihnen Fürsprecher sein. Für die Erzeugung eines Kindes aber habe Gott die Libido geschaffen. Und wenn der Mensch die auslebe, empfinde er eine unvergleichliche Lust, die Vorbote der im Paradies verheissenen Genüsse sei. In der Libido stecke also zweierlei Leben, ein äusseres, das die Fortdauer des Menschen auf der Erde durch Kinder bedeute, und ein inneres, auf das jenseitige Leben gerichtete, denn diese schnell vergängliche Lust wecke den Wunsch nach ewiger, vollkommener Lust. Die Libido sei auch deswegen zu preisen, weil sie den Mann dazu bringe, sich eine Gefährtin zu suchen, bei der er Erholung der Seele finde, wenn er mit ihr zusammensitze, das wiederum stärke ihn für den Dienst an Gott.

Liebe als Basis der Ehe?

Dass zwei Menschen aus Liebe heiraten, war den Griechen ebenso fremd wie traditionellen Stammesgesellschaften seit je. «Die Ehe», schrieb der griechische Dichter Pallatas, «beschert einem Mann zwei glückliche Tage: Den, an dem er seine Braut zu Bett bringt – und den, an dem er sie zu Grabe trägt.»

© SolStock/iStock

Erst Ende des 19. Jahrhunderts setzte sich die Liebesheirat aufgrund veränderter Lebensumstände in Europa mehrheitlich durch. Die Idee der romantischen Liebe ist also ein recht junges Pflänzchen – und nicht sehr tragfähig, wenn man sich die Scheidungsraten in westlichen Gesellschaften vor Augen hält. Aber nun galt die auf Liebe begründete Ehe als Voraussetzung für ein harmonisches Zusammenleben von Mann und Frau. In seiner Schrift «Über den Umgang mit Menschen» von 1788 empfiehlt Adolph Freiherr von Knigge eindringlich, den Ehepartner aus Zuneigung zu wählen. Und der Brockhaus definierte in seinen vier Auflagen zwischen 1817 und 1827 die Ehe als «lebenslängliche Verbindung zweier Personen verschiedenen Geschlechts, die in ihrer Vollkommenheit auf Liebe beruht».

In traditionellen Gesellschaften käme kein vernünftiger Mensch auf die Idee, eine so folgenreiche Entscheidung wie die Eheschliessung lebensunerfahrenen jungen Leuten zu überlassen.

In traditionellen Gesellschaften käme kein vernünftiger Mensch auf die Idee, eine so folgenreiche Entscheidung wie die Eheschliessung lebensunerfahrenen jungen Leuten zu überlassen. Die Ehe wird hier nicht als Verbindung zweier unabhängiger Individuen verstanden, sondern als Verbindung zweier Familien. Dies fördert die Tendenz, Ehen zu arrangieren. Um Beispiele dafür zu finden, muss man nicht weit suchen. Eine solche Lebenswelt findet sich schon bei Jeremias Gotthelf. 

Shari’a: die Rechte und Pflichten von Mann und Frau in der Ehe

«Durch die Trauung werden die Ehegatten zur ehelichen Gemeinschaft verbunden. Sie verpflichten sich gegenseitig, das Wohl der Gemeinschaft in einträchtigem Zusammenwirken zu wahren und für die Kinder gemeinsam zu sorgen. Sie schulden einander Treue und Beistand. Der Ehemann ist das Haupt der Gemeinschaft. Er bestimmt die eheliche Wohnung und hat für den Unterhalt von Weib und Kind in gebührender Weise Sorge zu tragen. Die Ehefrau erhält den Familiennamen und das Bürgerrecht des Ehemannes. Sie steht dem Mann mit Rat und Tat zur Seite und hat ihn in seiner Sorge für die Gemeinschaft nach Kräften zu unterstützen. Sie führt den Haushalt. Der Ehemann ist der Vertreter der Gemeinschaft. Die Ehefrau hat in der Fürsorge für die laufenden Bedürfnisse des Haushaltes die Vertretung der Gemeinschaft neben dem Ehemann. Ihre Handlungen verpflichten den Ehemann, insofern sie nicht in einer für Dritte erkennbaren Weise über diese Fürsorge hinausgehen.» Die Ehe wird hier also als Solidargemeinschaft verstanden.

Was hier zitiert ist, stammt nicht aus der Shari’a, dem religiösen Recht des Islams, auch wenn es dessen Vorstellungswelt ziemlich entspricht. Es ist das alte Eherecht von 1907 des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs, welches bis 1988 in Kraft war. 

In der Shari’a sind Rechte und Pflichten von Mann und Frau in der Ehe folgendermassen festgelegt: Der Mann ist verantwortlich für Lebensunterhalt der Familie und vertritt die Familie gegen aussen. Er bestimmt über den Wohnort der Familie und über die Religion der Kinder. Ferner hat er Anspruch auf sexuelle Beziehung zu seiner Frau nach seinem Gutdünken – ein Thema, welches man im ZGB vergeblich sucht – und er erhält erbrechtliche Ansprüche gegenüber seiner Frau. Das heisst, seine Pflichten sind primär finanzieller Natur.

Die Frau wiederum hat Anspruch auf Schutz und Unterhalt seitens des Mannes. Sie hat für das Wohlergehen von Mann und Kindern innerhalb der Familie zu sorgen und hat die mahr (das Brautgeld) und allfälliges Vermögen zu ihrer freien Verfügung. Sie hat die sexuellen Ansprüche ihres Mannes zu erfüllen und erhält erbrechtliche Ansprüche gegenüber ihrem Mann. Ihre Pflichten sind also primär sexueller Natur.

«Keine Institution im Islam liebt Gott mehr als die Ehe»

Soweit die Shari’a. Ob und in welchem Ausmass diese in heutigen muslimischen Gesellschaften Gültigkeit hat, hängt von den rechtlichen Voraussetzungen in den jeweiligen vom Islam geprägten Staaten ab. In der Türkei beispielsweise spielt sie keine Rolle mehr; in Saudi-Arabien bildet sie das rechtliche Fundament. Abgeleitet sind diese Vorschriften primär aus Qur’an und Hadith (Prophetenüberlieferung). Der Qur’an bezieht sich an vielen Stellen auf Fragen von Eheschliessung, Eheführung, Ehescheidung, Familien- und Erbrecht. Die Ehe wird prinzipiell empfohlen gestützt auf Qur’an[2] und Überlieferungen des Propheten, wie «Heirat ist meine Sunna. Wer sich nicht nach meiner Sunna richtet, gehört nicht zu mir», «Keine Institution im Islam liebt Gott mehr als die Ehe» oder – besonders anschaulich – «Die meisten Bewohner der Hölle sind Ledige». Und der grosse Hadithgelehrte Abu ‘Isa Muhammad Tirmidhi (824 – 892) mahnte: «Heirate nicht um der körperlichen Attraktivität willen; die Schönheit könnte Anlass für moralischen Zerfall sein; heirate nicht um des Reichtums willen, denn dies könnte zu Ungehorsam führen; heirate vielmehr aufgrund der religiösen Hingabe». 

Mehr als ein blosser Vertrag?

Die Ehe ist – und das nicht nur im Islam – die gesellschaftliche Institution, welche den sozialen und legalen Rahmen bildet, um Mann und Frau als Familie zu verbinden. Heirat und Ehescheidung sind normative und gesetzliche Fragestellungen, mit denen sich der Qur’ān ausführlich auseinandersetztBasis der Eheschliessung bildet der Ehevertrag, der Personalien, Angaben zur mahr  (Brautgeld) und Zeugen enthalten muss. Die Ehe ist ein bilateraler Vertrag zwischen zwei Parteien, welcher durch die Zustimmung beider Parteien zustande kommt. Zwang annulliert den Ehevertrag. Der Ehevertrag kann wie jeder Vertrag grundsätzlich gekündigt werden. Die Ehe als Sakrament ist im Islam unbekannt.

Nichtsdestotrotz ist die Ehe im Islam mehr als nur eine Lebensform, die kraft zivilrechtlichen Vertrags organisiert wird. Sie verweist auf Gott insofern, als der Qur’an in diesem Zusammenhang von einem «Zeichen Gottes» spricht: «Es gehört zu Seinen Zeichen, dass Er euch aus Erde erschaffen hat, hierauf wart ihr auf einmal menschliche Wesen, die sich ausbreiten. Und es gehört zu Seinen Zeichen, dass Er euch aus euch selbst Gattinnen erschaffen hat, damit ihr bei ihnen Ruhe findet; und Er hat Zuneigung und Barmherzigkeit (andere Übersetzungen sprechen hier von «Liebe und Zärtlichkeit») zwischen euch gesetzt. Hierin sind wahrlich Zeichen für ein Volk, das nachdenkt.» (Q. 30:20f) Ein Idealbild der Ehe und des Verhältnisses von Mann und Frau kommt in Sura 24, Vers 26 zum Ausdruck, wo es heisst: «Gute Frauen gehören zu guten Männern, und gute Männer gehören zu guten Frauen» sowie in Sura 2:187: «Sie sind euch ein Gewand, und ihr seid ihnen ein Gewand».


[1] al-Ghazāli, Ihyā ulūm du-dīn

[2] Sura 24:32

Autor

  • Rifa'at Lenzin

    Freischaffende Islamwissenschaftlerin und Publizistin, Präsidentin von IRAS COTIS ||| Rifa’at Lenzin studierte Islamwissenschaft, Religionswissenschaft und Philosophie in New Delhi, Zürich und Bern. Sie arbeitet als freischaffende Islamwissenschaftlerin und Publizistin mit den Schwerpunkten Interkulturalität und muslimische Identität in Europa, Islam und Gender sowie theologische Fragestellungen im interreligiösen Kontext. Sie ist Präsidentin von IRAS COTIS.

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