Jacqueline Fehr

Religionspolitik? Religionspolitik!

2015 erlebte Jacqueline Fehr, wie entscheidend Religionsgemeinschaften für den gesellschaftlichen Zusammenhalt sein können. Dieses Erlebnis prägte ihre Religionspolitik. In ihrem Beitrag beschreibt sie, wie der Kanton Zürich aus ihrer Sicht an einem religionspolitischen Wendepunkt steht: Erstmals wollen die reformierten und katholischen Körperschaften einen Teil ihrer Staatsbeiträge an nicht anerkannte Religionsgemeinschaften weitergeben – für sie ein historischer Schritt hin zu mehr Gleichbehandlung.

Im Sommer 2015, unmittelbar nach meinem Amtsantritt als «Religionsministerin» des Kantons Zürich, kam es in Europa zu grossen Fluchtbewegungen. Plötzlich waren viel mehr Menschen unterwegs nach Mittel- und Nordeuropa. Viele von ihnen flüchteten vor dem Bürgerkrieg in Syrien. Auch die Schweiz bearbeitete bis Ende 2015 fast 40’000 Asylgesuche. Die Aufnahmezentren waren voll, die Gemeinden mussten ihre Kontingente ausschöpfen, die Stimmung in der Gesellschaft war angespannt.

Doch die Kirchen packten sofort an und organisierten Unterstützung. Die kirchlichen Stimmen waren sehr präsent, und sie strahlten Zuversicht aus – nämlich die Überzeugung, dass sich diese Krise bewältigen lässt. Religionsgemeinschaften hatten das nötige soziale Netzwerk, um in dieser entscheidenden Situation umgehend hilfreiche Ressourcen bereitzustellen.

Das war ein prägendes Erlebnis für mich. Ich realisierte, wie wichtig die besonnenen Stimmen aus den Kirchen sind. Ich habe Menschen und Organisationen kennengelernt, die mich mit ihrer Haltung zum interreligiösen Dialog, zum Frieden und mit ihrem Einsatz für die Gesellschaft – nicht nur für ihre Mitglieder – beeindruckt haben. Und damit wurde für mich, die bis zu jenem Zeitpunkt wenig mit Religion und Religionspolitik am Hut hatte, sofort klar, welch grosse Bedeutung Religion und damit auch eine gut gestaltete Religionspolitik für eine Gesellschaft haben.

Zwischen politischer Verantwortung und Weltgestaltung

Heute ist die Religionspolitik ein Schwerpunktthema in meiner Arbeit. Doch was macht gute Religionspolitik aus? Es ist wie in allen politischen Fragen: In unserer komplexen und unübersichtlichen Welt muss Politik Wege aufzeigen, wie wir diese Welt besser machen können. Wie wir eine Welt gestalten können, in der alle ein gutes, unabhängiges, selbstbestimmtes Leben führen können. Wie wir eine Gesellschaft formen können, an der alle teilhaben können und die alle gleichberechtigt mitgestalten lässt.

Politik muss Wege aufzeigen, wie wir diese Welt besser machen können.

Politisch Verantwortung übernehmen heisst für mich genau das: Verantwortung übernehmen für unseren Rechtsstaat und die freiheitlich-demokratische Gesellschaftsordnung. Für eine Gesellschaft, die sich ihrer Vielfalt bewusst ist und sich bemüht, ihre Verschiedenartigkeit als Chance zu sehen. Diese Überzeugung leitet mich. Auch in meiner Religionspolitik.

Staat und Religion im Kanton Zürich: zusammen weiterentwickeln

Religionsgemeinschaften leisten viel Gutes für ihre Mitglieder und für die gesamte Gesellschaft. Sie sind für den Staat aber auch eine Herausforderung. So kommt es immer wieder vor, dass Religionsgemeinschaften die Autorität des Staates grundsätzlich in Frage stellen – das war in der Vergangenheit der Fall und ist es ebenso in der Gegenwart. Deshalb ist ein verbindlich geregeltes Verhältnis zum Staat so wichtig.

Im Kanton Zürich sind fünf Religionsgemeinschaften rechtlich anerkannt: drei christliche Kirchen und zwei jüdische Gemeinden. Mit der Anerkennung erhalten die fünf Gemeinschaften diverse Rechte, sie können zum Beispiel in öffentlichen Institutionen wie Spitälern und Gefängnissen Seelsorge anbieten. Darüber hinaus hat die Anerkennung auch finanzielle Auswirkungen: Die fünf Religionsgemeinschaften können Steuern erheben, und sie erhalten Staatsbeiträge.

Aktuell belaufen sich die Staatsbeiträge auf insgesamt 50 Millionen Franken pro Jahr. Mit diesen Beiträgen unterstützt der Kanton diejenigen Tätigkeiten der anerkannten Religionsgemeinschaften, welche diese für die gesamte Gesellschaft erbringen. Das sind zum Beispiel Mittagstische für Menschen mit Fluchterfahrung, Deutschkurse oder Jugendarbeit.

Bild: Interkantonale Weiterbildungstage 2025. Foto: @Svenja Müller

Nicht-anerkannte Religionsgemeinschaften in der Gesellschaft

Die sogenannt nicht-anerkannten Religionsgemeinschaften hingegen bekommen im Kanton Zürich keine staatlichen Beiträge. Sie müssen alles selbst finanzieren. Mitarbeitende anstellen, oder professionelle Strukturen aufbauen ist unter diesen Umständen äusserst schwierig.  

Gleichzeitig erbringen aber auch diese Gemeinschaften Leistungen für die ganze Gesellschaft. Und sie sind für den Staat wichtige Akteure: Sie sind Ansprechpartner für staatliche Stellen, leisten Integrationsarbeit und engagieren sich im interreligiösen Dialog. Kurz: Sie tragen zum sozialen Frieden im Kanton bei.

Diese Situation trifft auf einen starken gesellschaftlichen Wandel. Die christlichen Kirchen verlieren an Gewicht, und das relativ deutlich. Gleichzeitig haben andere religiöse Traditionen an Bedeutung gewonnen.

Man sprach lange von «fremden» Religionen – aber sie sind nicht mehr fremd!

Man sprach lange von «fremden» Religionen – aber sie sind nicht mehr fremd! Ihre Mitglieder sind längst in unserer Gesellschaft etabliert: Sie engagieren sich in Vereinen und in der Nachbarschaft. Sie leisten Grosses, sie sind Bankangestellte, Mitarbeitende der öffentlichen Verwaltung oder stehen als Spieler und Spielerinnen für unsere Nationalmannschaften auf dem Fussballplatz. Und sie zahlen Steuern. All diese Menschen sind längst unverzichtbarer Teil unserer Gesellschaft. Dazu kommt: Die Zahl derjenigen Menschen, die gar keiner Konfession angehören, steigt an. Im Kanton Zürich beträgt ihr Anteil heute über einen Drittel.

Wie reagieren wir darauf? Oder anders gefragt: Wie kann eine zeitgemässe und faire Religionspolitik aussehen?

Wie gelingt das gesellschaftliche und politische Zusammenleben?

Ich meine, sie muss sich an zwei Prinzipien orientieren: Der Teilhabe und der Nichtdiskriminierung. Der Staat darf mit seinem Handeln nicht diskriminieren, er soll alle gleichbehandeln und er muss sicherstellen, dass alle Religionsgemeinschaften gleichberechtigt am gesellschaftlichen und politischen Leben teilhaben können.

Wenn wir die heutige Verteilung der finanziellen Mittel und die aktuellen gesetzlichen Grundlagen betrachten, wird allerdings klar: Wir haben ein Problem. Denn für die nicht-anerkannten Religionsgemeinschaften gibt es keine gesetzliche Grundlage, die es ihnen erlauben würde, finanzielle Mittel zu erhalten.

Mich treibt also die Frage um: Wie kann die in der Verfassung verankerte Gleichbehandlung von Religionsgemeinschaften umgesetzt werden?

Ein erster Schritt am Beispiel Zürichs

Einen ersten Schritt hat der Zürcher Regierungsrat 2017 gemacht. Er hat in seinen religionspolitischen Leitsätzen unter anderem festgelegt, dass im Bereich der nicht-anerkannten Religionsgemeinschaften Grundlagen für eine verbindlichere Zusammenarbeit geschaffen werden sollen. Sprich: Der Staat soll aktiv werden.

Wir tun dies zum Beispiel mit dem Projekt Muslimische Seelsorge: Zusammen mit der muslimischen Gemeinschaft haben wir ein Angebot an muslimischer Seelsorge in Spitälern und ähnlichen Institutionen geschaffen. Ein zweites Projekt heisst «Zürich-Kompetenz». Dabei werden muslimische Imame und Betreuungspersonen weitergebildet. Ein weiteres Projekt widmet sich der Professionalisierung des muslimischen Dachverbands.

Dieses Engagement für den interreligiösen Dialog hat im Kanton Zürich Tradition.

Immer mit dabei waren die beiden grossen Kirchen im Kanton Zürich. Die reformierte und die katholische Kirche haben diese Projekte mitgetragen und auch finanziell mitunterstützt.

Dieses Engagement für den interreligiösen Dialog hat im Kanton Zürich Tradition: Brauchte die christlich-orthodoxe Kirche Unterstützung für ihr Sekretariat, sprang die Katholische Kirche ein. Meldeten die Spitäler Bedarf für eine Ausbildung für muslimische Seelsorge, unterstützten die christlichen Kirchen tatkräftig. Brauchten die jüdischen Gemeinschaften Mittel für mehr Sicherheit: Auch hier waren die Kirchen zur Stelle. 

Ein historischer Entscheid

Nun gehen sie einen Schritt weiter. Vom Beitrag, den sie vom Staat erhalten, wollen die reformierte und die katholische Körperschaft jährlich je eine Million für die Unterstützung von nicht anerkannten Religionsgemeinschaften einsetzen. Sie haben das in ihren Tätigkeitsprogrammen so ausgewiesen.

Unterstützen wollen sie mit diesem Beitrag Tätigkeiten von nicht anerkannten Religionsgemeinschaften im Kanton Zürich, die allen zugutekommen. Also beispielsweise die muslimische Seelsorge in Spitälern oder die christlich-orthodoxe Seelsorge in Gefängnissen. Daneben wollen sie die Strukturen dieser Gemeinschaften stärken, zum Beispiel die Organisation eines Verbandssekretariats.

Wir müssen eine Alternative des friedlichen Zusammenlebens bieten.

Der Zürcher Kantonsrat hat den Rahmenkredit für die Staatsbeiträge an die Anerkannten für die Zeit von 2026 bis 2031 bewilligt und damit dieses Vorhaben gestützt. Das ist ein historischer Entscheid.

Die beiden Zürcher Kirchen sorgen mit der Weitergabe eines Teils ihrer Gelder dafür, dass andere Religionsgemeinschaften mit einem anderen Glauben stärker werden. Damit diese noch besser Gutes tun und zum Gemeinwohl der Zürcher Gesellschaft beitragen kann. Was für ein starkes Zeichen!

Es zeigt für mich exemplarisch auf, welchen Weg wir in der Religionspolitik einschlagen müssen: In einer Welt der Konflikte, Kriege und scheinbar unüberbrückbaren Differenzen müssen wir eine Alternative bieten. Eine Alternative des friedlichen Zusammenlebens.

Die Aufgabe der Religionspolitik

Wir müssen einen Erfahrungsraum schaffen. Einen Raum, wo Dialog, Austausch und gemeinsame positive Erlebnisse möglich sind. Wo wir merken: Bei allen Unterschieden gibt es gemeinsame Ziele, gemeinsame Wünsche und gemeinsame Träume. Wo wir erfahren: Zusammen statt gegeneinander geht es besser.

Seit ich Religionspolitik mache in diesem Kanton, verfolge ich diesen Weg mit Überzeugung.

Im Moment arbeiten wir daran, unsere Vorstellungen konkret umzusetzen. In enger Absprache mit den Zürcher Religionsgemeinschaften und mit Einbezug der zuständigen parlamentarischen Gremien.

Ich bin fest davon überzeugt: Ein System, das alle Religionsgemeinschaften gleichbehandelt, ist legitimierter als das heutige.


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Autor:in

  • Jacqueline Fehr

    Regierungsrätin des Kantons Zürich und Leitung der Direktion der Justiz und des Innern ||| Jacqueline Fehr ist seit 2015 Regierungsrätin des Kantons Zürich und leitet die Direktion der Justiz und des Innern. 2021/22 amtierte sie als Regierungspräsidentin. Die SP-Politikerin war zunächst als Sekundarlehrerin tätig, bevor sie als selbstständige Organisationsberaterin und Projektleiterin arbeitete. Politisch engagierte sie sich von 1991 bis 1998 im Zürcher Kantonsrat und von 1998 bis 2015 im Nationalrat. Von 2008 bis 2015 war sie Vizepräsidentin der SP Schweiz. Jacqueline Fehr lebt in Winterthur.

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