Ist es in einer religiös vielfältigen Gesellschaft gerecht, wenn alle Unternehmer:innen, unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit, Kirchensteuern bezahlen müssen? Dieser Frage geht Amira Hafner-Al Jabaji, Islamwissenschaftlerin und Publizistin, nach und plädiert dafür, die Kirchensteuer nicht einfach abzuschaffen, sondern das System gerechter zu gestalten.
Dieser Artikel erschien erstmals in der Solothurner Zeitung am 6. August 2024.
Ljubica ist Inhaberin einer Reinigungsfirma, sie gehört der serbisch-orthodoxen Kirche an. Arun hat sich als Marketingfachmann selbstständig gemacht. Er gehört zu einer tamilischen Hindu-Gemeinschaft. Die Brüder Erjon und Granit betreiben eine Autowerkstätte. Sie sind albanischstämmige Muslime.
Tansu, eine kurdisch-türkische Alevitin, führt seit über zehn Jahren ihren Coiffeursalon. Das Ehepaar Meklit und Amaresh hat kürzlich eine Pizzeria übernommen. Die Familie gehört der äthiopisch-orthodoxen Kirche an. Tenzin ist Inhaber einer Restaurantkette. Er ist tibetischer Buddhist. Yakup Girgis führt seit vielen Jahren eine Zahnarztpraxis. Er ist koptischer Christ.
Sie bezahlen als juristische Personen Kirchensteuer
Die Namen sind fiktiv, doch die Aufzählung bildet realistisch ab, was zunehmende religiöse Diversität auch bedeutet: Unternehmerinnen und Unternehmer im Kanton Solothurn bezahlen als juristische Personen Kirchensteuer, unabhängig davon, welcher Religionsgemeinschaft sie angehören, und selbst dann, wenn sie gar keiner angehören. Nutzniesserinnen der Beiträge aus der «Finanzausgleichsteuer», wie sie im Kanton Solothurn korrekt heisst, sind einzig die römisch-katholische, die evangelisch-reformierte und die christkatholische Kirche.
Unternehmerinnen und Unternehmer im Kanton Solothurn bezahlen als juristische Personen Kirchensteuer, unabhängig davon, welcher Religionsgemeinschaft sie angehören, und selbst dann, wenn sie gar keiner angehören.
Allein diese drei öffentlich-rechtlich anerkannten religiösen Körperschaften stehen in einem vertraglich geregelten Verhältnis zum Staat mit beidseitigen Pflichten und Rechten, was diesen drei Kirchen erhebliche Privilegien verschafft. Das Einziehen und Verteilen von Steuergeldern durch den Staat für und an sie ist das wesentlichste.
Historisch nachvollziehbar, doch die Situation ist heute eine andere
Historisch betrachtet ist der Status quo nachvollziehbar. Der Gesetzgeber handelte damals im 19. Jahrhundert klug und konnte die anhaltenden blutigen Kriege und Rivalitäten zwischen den konfessionellen Lagern auf diese Weise dauerhaft beilegen. Doch die heutige Situation ist längst eine andere als damals. Inzwischen gehört noch knapp die Hälfte der Bevölkerung einer der Landeskirchen an, Tendenz sinkend.

Gleichzeitig nimmt die Zahl und Mitgliedschaften in anderen Gemeinschaften zu. Und auch in diesen werden nachweislich vergleichbare Leistungen für die Gesellschaft erbracht: Bildungs-, Jugend- und Kinderangebote, wie auch seelsorgerliche Begleitung bei Krankheit, beim Sterben oder in Lebenskrisen.
Studien haben längst belegt, dass Menschen, welche in einem stabilen Glaubenssystem verankert sind, resilienter sind und einschneidende Situationen besser bewältigen können. Religion kann in Krisen eine wichtige stabilisierende Ressource sein und somit auch das Gesundheitssystem entlasten.
Statt die Kirchensteuer abzuschaffen, sollte das System gerechter werden
Die Kirchensteuer abzuschaffen, wie es die Jungfreisinnigen anstreben, sollte daher gut überlegt und sorgfältig abgewogen werden. Das neoliberale Prinzip «ich bezahle nur, wofür ich einen unmittelbaren Nutzen habe» frisst sich gerade mit grossem Schaden durch die Gesellschaft. Nach diesem Prinzip sollten Kinderlose keine Steuergelder für Schulen berappen müssen und wer nicht Auto fährt, sollte keine Autobahnen mitfinanzieren müssen. Durch die Kirchen und auch in den nicht anerkannten Religionsgemeinschaften werden täglich wesentliche gesellschaftliche Leistungen erbracht: Hilfsangebote für Armutsbetroffene, Sprachkurse, Angebote gegen Einsamkeit, psychosoziale Beratungen und weitere.
Statt der Abschaffung der wichtigen Einnahmen zum Wohle aller, sollte besser darüber nachgedacht werden, wie der veränderten gesellschaftlichen und religiösen Situation besser Rechnung getragen wird …
Die Kirchen können professionelle Ausbildung, Strukturen und bezahlte Stellen dafür finanzieren. Bei den anderen geschieht die Arbeit ehrenamtlich. Will man dort die Qualität an der kirchlichen Arbeit ausrichten und weiterentwickeln, so bedarf es finanzieller Mittel für Ausbildung und Professionalisierung. Die Landeskirchen verfügen über eine lange Erfahrung und weitreichende Kompetenzen, aber auch über das Privileg der Zugänge, die den anderen noch verwehrt sind. Statt der Abschaffung der wichtigen Einnahmen zum Wohle aller, sollte besser darüber nachgedacht werden, wie der veränderten gesellschaftlichen und religiösen Situation besser Rechnung getragen wird, sodass das System gerecht bleibt und wichtige Leistungen durch die Religionsgemeinschaften partnerschaftlich untereinander und auch gegenüber dem Staat organisiert werden können.

Nicolas Mori sagt:
Ich bedanke mich für den Artikel zur Kirchensteuer und bin froh, dass das Thema differenziert betrachtet wird, auch wenn offen bleibt, wie alternative Lösungen konkret aussehen könnten. Gestolpert bin ich aber über den Einstieg: Da werden Unternehmen genannt, die wohl kaum juristische Personen, sondern mehrheitlich bestimmt einfache Gesellschaften sind, die keine Kirchensteuern bezahlen.