Samuel Steiner

Vorstandsarbeit und Vereinsführung

Viele Religionsgemeinschaften in der Schweiz sind als Vereine organisiert. Das ist meistens sehr sinnvoll: Ein Verein gibt Stabilität und kann doch flexibel den Bedürfnissen der Mitglieder angepasst werden. Ein Verein ist schnell gegründet und kann schlank organisiert werden. Aber was ist ein Verein und wie sieht Vereinsarbeit aus?

Die Schweiz ist ein Vereinsland. Schätzungen gehen davon aus, dass rund 100’000 Vereine hierzulande existieren. Eine genaue Zahl kennt niemand, weil es kein zentrales Register für Vereine und keine Meldepflicht gibt. Als wichtiger Teil der Zivilgesellschaft sind Vereine in allen Bereichen des Lebens aktiv.  Von der Geburts- bis zur Sterbehilfe, überall wartet ein passender Verein: Sport, Kultur, Freizeit, Kinder, Familien, Integration, Soziales, Politik, Wirtschaft … Und wo es noch keinen Verein gibt, kann leicht einer gegründet werden.

Vereine heissen oft anders, «Club», «Verband», «Gesellschaft», «Gemeinschaft» oder auch «Partei» sind häufige Namensteile, die Rechtsform dahinter ist immer der Verein. Neben lokalen, regionalen und kantonalen Organisationen beherbergt die Schweiz auch sehr viele international tätige Vereine, beispielsweise Sportverbände wie die International Ice Hockey Federation (IIHF) mit Sitz in Zürich oder das Internationale Olympische Komitee (IOC) mit Sitz in Lausanne.

Die Schweiz beherbergt sehr viele international tätige Vereine.

Vereine sind neben Stiftungen die wichtigste Rechtsform zivilgesellschaftlicher Organisationen. Sie sind weit verbreitet und fest verankert und übernehmen viele gesellschaftliche Aufgaben. Auch die öffentliche Hand (Bund, Kantone und Gemeinden) vergeben in der Schweiz häufig und gerne staatliche Aufgaben an Vereine und entschädigen diese dafür.

Der Rahmen: Zivilgesetzbuch und Statuten

Die rechtliche Grundlage eines Vereins ist das Zivilgesetzbuch, dort bilden die Artikel 60 bis 79 ZGB den Rahmen für Vereine. Ein Verein existiert, sobald sich mindestens zwei Personen zu einer Gründung entschliessen und schriftliche Statuten verfassen. Der Verein muss über einen Vorstand und eine Mitgliederversammlung verfügen. Viele Dinge, die oft als obligatorisch für Vereine angenommen werden, sind gesetzlich aber nicht geregelt. So braucht ein Verein beispielsweise weder ein Präsidium noch eine:n Kassier:in oder einen Mitgliederbeitrag. Auch eine Revisionsstelle ist nur für sehr grosse Vereine zwingend. Hingegen muss ein Teil der Mitglieder jederzeit eine Mitgliederversammlung verlangen können (auch gegen den Willen des Vorstandes) und der Vorstand trägt ‒ als Gremium, nicht eine Person ‒ immer die Verantwortung für die Finanzen.

Der Verein muss über Vorstand und Mitgliederversammlung verfügen.

Statuten sind quasi die Verfassung des Vereins. Sie dürfen den gesetzlichen Grundlagen nicht widersprechen, aber weitergehen. Sie müssen mindestens den Zweck, die Mittel und die Organisation des Vereines regeln. Auch der Vereinsname und sein Sitz sind in den Statuten festgehalten. Nur die Mitgliederversammlung kann Statuten beschliessen und ändern. Ich empfehle, die Statuten möglichst kurz zu halten und beispielsweise die Aufgabenverteilung des Vorstandes oder die Höhe von Mitgliederbeiträgen nicht detailliert auf dieser Stufe zu regeln.

Im Vergleich mit der Schwester des Vereins, der Stiftung, zeigen sich einige wesentliche Unterschiede:

 VereineStiftungen
GründungsideeWerden von einer Gruppe von Menschen mit gemeinsamen Interessen gegründet.Basis ist Geld, das für einen bestimmten Zweck eingesetzt werden soll.
AufsichtsorganWerden von der eigenen Mitgliederversammlung überwacht.Die Eidgenössische Stiftungsaufsicht übernimmt diese Rolle.
FlexibilitätHaben grosse Flexibilität: die Statuten, Strukturen und der Zweck können jederzeit geändert werden, auch die Auflösung oder Fusion ist problemlos möglich.Sind auf Dauerhaftigkeit und Stabilität ausgelegt, eine Änderung ihres Zwecks, eine Auflösung oder Fusion birgt oft langwierige Prozesse.

Vereine müssen nicht registriert werden, jedoch bieten die Kantone die Möglichkeit der Anerkennung als gemeinnütziger oder religiöser Verein. Dafür muss ein Verein einen Antrag beim kantonalen Steueramt einreichen und entsprechende Unterlagen mitschicken, insbesondere die aktuellen Statuten. Gemeinnützige Vereine sind steuerbefreit und Spender:innen können ihre Zuwendungen an diese Vereine zusätzlich von den Steuern abziehen. Das macht sie attraktiv und glaubwürdig für Spenden. Religiöse Vereine sind ebenfalls steuerbefreit, Spenden können aber nicht von den Steuern abgezogen werden.

Gründungs- und Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ eines Vereins. Sie wählt den Vorstand, genehmigt die Rechnung, ändert die Statuten und entscheidet oft noch über weitere Geschäfte. Nicht zuletzt ist sie auch eine gute Gelegenheit für den Austausch innerhalb des Vereins und mit externen Gästen. Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt und wird manchmal auch «Hauptversammlung», «Generalversammlung», «Vollversammlung» oder anders genannt.

Bild: Generalversammlung von IRAS COTIS im April 2026. Foto: @Samira Spohn

Gegründet werden Vereine ebenfalls an einer speziellen Mitgliederversammlung, der Gründungsversammlung. Ob Gründungs-, ordentliche oder ausserordentliche Versammlung: Wichtig sind immer die gleichen Punkte. Eine solide Vorbereitung ist zentral. Die Versammlung braucht einen Raum, Traktanden, fristgerechte Einladungen (externe Gäste nicht vergessen) und nach Möglichkeit ein Rahmenprogramm mit Essen und Trinken, Musik, einem Fachreferat, Grussworten oder Gastbeiträgen, etc. Bei der Durchführung der Versammlung ist es empfehlenswert, den formellen Teil klar vom gemütlichen Rahmen zu trennen und die Traktanden zügig und korrekt abzuhandeln. Diskussionen müssen überall möglich sein, Abschweifungen oder private Themen haben in diesem Teil keinen Platz. Wichtig ist auch ein vollständiges Protokoll, das Präsenz, Beschlüsse und die wichtigsten Diskussionen festhält. Die grösste Arbeit entsteht oft erst nach der Mitgliederversammlung: Der Vorstand hat nun die Aufgabe, Entscheide umzusetzen und beschlossene Mitgliederbeiträge einzufordern. Dazu müssen Änderungen nachvollzogen werden, indem beispielsweise bei Vorstandswechseln die Zugänge zum Vereinskonto neu vergeben oder nach Statutenänderungen die neuen Statuten bei den nötigen Stellen (z.B. kantonales Steueramt bei steuerbefreiten Organisationen) eingereicht werden.

Der Vorstand: Gut organisieren, klar strukturieren

Der Vorstand erledigt oft die wichtigsten Aufgaben in einem Verein. Er ist das Bindeglied zwischen der Mitgliederbasis und den Aktivitäten des Vereins. Gemäss Gesetz ist er als Gremium zwingend für die Buchführung des Vereins verantwortlich. Die Statuten übertragen dem Vorstand oft weitere Aufgaben. Ausserdem ist der Vorstand für alles zuständig, das nicht in den Statuten oder anderen Dokumenten geregelt ist, was den Arbeitsaufwand oft schwierig zu prognostizieren macht.

Vorstandsmitglieder können nur von der Mitgliederversammlung gewählt und auch nur von ihr ihres Amtes enthoben werden. Ein Rücktritt auf Wunsch des Vorstandsmitglieds ist jederzeit möglich, entbindet diese Person aber nicht von der Verantwortung für vergangene Entscheidungen.

Damit ein Vorstand funktionieren kann, braucht es zwei grundlegende Dinge: Transparenz im Inneren und Vertraulichkeit nach aussen. Alle Vorstandsmitglieder müssen Einsicht in alle Ressorts haben können, um ihre gemeinsame Verantwortung tragen zu können. Gleichzeitig müssen vertrauliche Themen im Vorstand bleiben und Mitglieder müssen die Möglichkeit haben, sich vertrauensvoll an den Vorstand zu wenden. Weiter ist es erforderlich, dass Vorstandsmitglieder einerseits zuverlässig und selbständig in ihren Ressorts oder Aufgabenbereichen tätig sind, gleichzeitig aber bei allen Themen mitentscheiden.

Für den Vorstand sind zwei Dinge wichtig: Transparenz im Inneren und Vertraulichkeit nach aussen.

Viele Vorstände arbeiten mit einem Ressortsystem, also dauerhaft verteilten Verantwortungen und Aufgabenbereichen. Es lohnt sich, diese Ressorts regelmässig zu überprüfen, neue Aufgaben zuzuteilen und unnötig gewordene Themen abzuschreiben. Es ist auch nicht zwingend, dass jedes Vorstandsmitglied ein Ressort innehat oder dass alle Ressorts ständig bearbeitet werden. Oft lohnt es sich sogar, freie Ressourcen im Vorstand zu haben. Vorstandsmitglieder, die nicht mit ständigen Aufgaben eingedeckt sind, können dann spezielle Projekte bearbeiten, ausserordentliche Anlässe organisieren oder aktuelle Anfragen beantworten.

Oft empfiehlt sich, die Leitung nach innen und die Vertretung nach aussen zu trennen.

Viele Vorstände werden von einem Präsidium geleitet. Das Präsidium hat die Aufgabe, den Vorstand zu organisieren und den Verein nach aussen zu repräsentieren. Diese zwei Funktionen muss nicht zwingend die gleiche Person übernehmen und oft empfiehlt es sich, die Leitung nach innen und die Vertretung nach aussen zu trennen, beispielsweise mit einem Co-Präsidium oder einem starken Vizepräsidium, das die Sitzungen organisiert.

Unterstützung und Hilfe

Verschiedene Stellen bieten Unterstützung in Vereinsfragen. In zahlreichen Kantonen und Regionen gibt es Benevol-Fachstellen, die in allen Fragen von Freiwilligenarbeit kompetent weiterhelfen können. Auf Vereinsthemen spezialisiert ist die Fachstelle für Vereine Vitamin B. Und vielleicht hilft einfach schon das Handbuch Vereinsführung weiter.

Dieser Beitrag entstand im Rahmen der Interkantonalen Weiterbildungstage für Leitungspersonen und Religionsgemeinschaften im Jahr 2025. Die Weiterbildungstage waren ein gemeinsames Projekt der Kantone Bern, Basel-Stadt, Solothurn und Zürich. Die Fachmodule richteten sich nach konkreten Herausforderungen der Teilnehmenden und vermittelten direkt anwendbares Grundlagenwissen und Werkzeuge für die Praxis.


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Autor:in

  • Samuel Steiner

    Samuel Steiner ist Geschäftsleiter der Freiwilligen-Fachstelle benevol Aargau und Vizepräsident des Dachverbandes benevol Schweiz. Er hat Erfahrungen als Vorstandsmitglied, Präsident und Mitarbeiter verschiedener Vereine.

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