Während die heutige Schweiz Landeskirchen, Freikirchen, Migrationskirchen, Moscheen, Synagogen, Tempel, religiöse Vereine und Menschen ohne Religionszugehörigkeit beheimatet, hinken die Religionspolitiken dieser Vielfalt hinterher. Die Folgen: Asymmetrien und Ungleichbehandlung, die dem Prinzip der staatlichen Neutralität entgegenstehen. Gleichzeitig leisten grundsätzlich alle Religionsgemeinschaften einen Mehrwert für die ganze Gesellschaft. Wie wir mutige Schritte in der Religionspolitik wagen können, zeigt Matthias Inniger, Wissenschaftler und reformierter Pfarrer, auf.
Nach der Entstehung der Bundesverfassung von 1848 regelten die Kantone ihre Beziehung zu der katholischen oder reformierten Landeskirche – oder zu beiden, je nach demografischen Gegebenheiten. Weil beide grossen Landeskirchen praktisch 100% der Bevölkerung umfassten, war eine solche Religionspolitik flächendeckend. Zu ihrer politischen und konfessionellen Situation passend haben alle Kantone ihre eigenen religionspolitischen Modelle entwickelt. Diese bewegen sich zwischen einem Grundmodell der öffentlich-rechtlichen Anerkennung der traditionellen Landeskirchen (wie zum Beispiel in Zürich oder Bern) und einem laizistisch orientierten Modell der Trennung von Staat und Religion (wie zum Beispiel in Genf). Diese Modelle sind ebenso in europäischen Ländern erkennbar: Ein staatskirchliches Anerkennungsmodell in Dänemark oder Griechenland oder ein laizistisch orientiertes Modell der Trennung in Frankreich.
Nicht alle werden einbezogen.
Durch die Entwicklung zu einer religiös vielfältigen Schweiz wirken heute althergebrachte religionspolitische Modelle etwas «old school». Religionspolitisch betrachtet, handeln Kantone heute basierend auf etwas veralteten gesetzlichen Grundlagen, welche sich fast ausschliesslich an den immer kleiner werdenden Landeskirchen orientieren. Viele neue, wachsende christliche, muslimische, hinduistische oder buddhistische Religionsgemeinschaften – solche, die schon lange da sind, und solche, die aus jüngster Migration hervorgegangen sind – werden (samt ihren Mitgliedern) von den Kantonen und Gesetzesgrundlagen her zweitrangig oder gar nicht berücksichtigt. Auch Gruppen und Menschen ohne Bezug zu einer spezifischen Religionsgemeinschaft werden in religionspolitische Erwägungen nicht einbezogen, obwohl sie mehr und mehr an Bedeutung gewinnen.
Es stellen sich neue Fragen
Angesichts dieser neuen Ausgangslage ergeben sich Fragen: Warum soll ein Staat überhaupt eine Beziehung zu Religionsgemeinschaften haben? Welchen Mehrwert ergibt sich daraus? Was fehlt dem Staat, wenn er mit Kirchen und Religionsgemeinschaften keine Beziehung pflegt? Wie begründet der Staat, dass er nur die immer kleiner werdenden Landeskirchen unterstützt, während er nicht-anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie die konfessionslose Bevölkerungsgruppe ignoriert?
Fördern die religionspolitischen Modelle den Religionsfrieden?
Werden die Konfessionslosen die ausschliesslich an Landeskirchen orientierte Religionspolitik des Staates auch langfristig unterstützen? Erheben sie in öffentlichen Institutionen Anspruch auf Seelsorge, vielleicht auf eine humanistische Seelsorge, wie das in den Niederlanden seit 1964 der Fall ist? Und ganz generell: Fördern solche veralteten religionspolitische Modelle den sozialen Zusammenhalt? Oder etwas altertümlicher ausgedrückt: Fördern diese Modelle den Religionsfrieden? Welche religionspolitischen Modelle könnten als Bezugspunkt für eine aktuellere Religionspolitik dienen?
Wie alte Modelle zur aktuellen Ungleichbehandlung führen
Schweizer Kantone generieren heute mit ihren in die Jahre gekommenen Religionspolitiken mehr und mehr Ungleichbehandlungen. In meiner Religionspolitischen Auslegeordnung für den Kanton Bern habe ich bereits 2018 aufgezeigt, wie diese staatliche Politik der Anerkennung, beziehungsweise der Nicht-Anerkennung, Kirchen und Religionsgemeinschaften unterschiedlich behandelt und damit den gesellschaftlichen Zusammenhalt und den religiösen Frieden irritiert. Paul Weller mahnt, dass die Bevorzugung einzelner Kirchen in pluralistischen Gesellschaften nicht mehr zeitgemäss ist. Joanna Pfaff-Czarnecka spricht gar von staatlich geförderten Asymmetrien. Solche Asymmetrien stehen im Widerspruch zum Prinzip der Neutralität, der staatlichen Gleichbehandlung und des fairen gesellschaftlichen Miteinanders. Dies wiederum stellt die von der Bundesverfassung (Artikel 722) geforderte Förderung des gesellschaftlichen Friedens infrage.
Ein neues Gesetz ist notwendig.
Die Problematik einer eher historisch orientierten Religionspolitik kann zum Beispiel an den Entwicklungen im Kanton Bern aufgezeigt werden: Im Jahr 2015 entschloss sich der Kanton Bern mit der Revision des Landeskirchengesetzes, die traditionellen Landeskirchen zu stärken. Gleichzeitig liess er das in Art. 126 seiner Kantonsverfassung vorgesehene Gesetz für die mögliche Anerkennung zusätzlicher Kirchen und Religionsgemeinschaften bewusst weiterhin ungeschrieben. Nicht-anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften wurden in diesem Prozess von der Berner Kantonsverfassung weitgehend ignoriert, nicht zuletzt auch unter der Verwendung des problematischen Arguments, dass Religionsgemeinschaften erst einmal so wichtig und gesellschaftlich relevant sein sollen wie die Landeskirchen, bevor man an ihre Anerkennung denken könne.
Ein neues Gesetz, welches das Verhältnis des Staates zu Religion und Weltanschauung im Allgemeinen und sein Verhältnis zu Kirchen und Religionsgemeinschaften im Speziellen nach heutigen Erfordernissen regelt, wäre daher in vielen Schweizer Kantonen notwendig.
Die ausschliesslich ökonomische Betrachtung von Religionsgemeinschaften als Problem
Schweizer Kantone betrachten heute Religionsgemeinschaften vor allem unter dem Gesichtspunkt der Ökonomie. Dies tun sie zudem auf eine wenig inklusive Weise. Religionsgemeinschaften leisten im sozialen Bereich in der Tat viel, aber lange nicht nur die Landeskirchen. Auch Kirchen und Religionsgemeinschaften, die öffentlich-rechtlich nicht anerkannt sind, tragen gemessen an der fehlenden staatlichen Unterstützung erheblich zur Integration, Wertebildung, Jugendarbeit, Seniorenbetreuung, Beratung und zum interreligiösen Dialog bei. Viele nicht-anerkannte Religionsgemeinschaften prägen trotz Ressourcenarmut Kultur, Bildung, Wertebildung und soziales Leben mit und pflegen ebenso soziale Angebote, die über ihre eigene Mitgliedschaft hinausgehen. Sie sind weder durch eine mit den Landeskirchen vergleichbare Rechtsform anerkannt noch ähnlich privilegiert und entschädigt. Sie werden vom staatlichen Religionsrecht weitgehend ignoriert, obwohl sie gesellschaftlich auch relevant sind.
In diesem Zusammenhang muss erwähnt werden, dass längst nicht ausschliesslich religiös motivierte Menschen und Gruppen gesellschaftlich ökonomische Leistungen erbringen. Auch motivierte Menschen und Gruppen verschiedenster Weltanschauungen leisten gesamtgesellschaftlich Relevantes, ohne dabei vom Staat entschädigt zu werden. Die nichtkonfessionelle Bevölkerungsgruppe sollte, weil sie wächst, auch im Boot sein, wenn es um staatliche Religionspolitik geht.
Die nichtkonfessionelle Bevölkerungsgruppe wächst.
Während die Kantone Landeskirchen wegen ihrer sozialen Leistung weiterhin privilegieren und zum Teil auch finanzieren, lassen sie andere Religionsgemeinschaften auf eine wenig inklusive Weise leer ausgehen. Diese Ungleichbehandlung entspricht weder dem Prinzip der staatlichen Neutralität und Gleichbehandlung noch dem modernen Verständnis von Religionsfreiheit. Wenn nämlich Religionsgemeinschaften schon unter ökonomischen Gesichtspunkten als soziale Dienstleister betrachtet werden, dann müsste diese Betrachtungsweise konsequenterweise unter dem Aspekt der Chancengleichheit geschehen. Genau hier wird ein grundlegender Widerspruch offensichtlich: Die Landeskirchen erbringen ihre gesellschaftlich relevanten Leistungen weitgehend dank eines über Jahrzehnte gewachsenen staatlichen «Boosts», bestehend aus finanziellen, strukturellen und ideellen Privilegien. Demgegenüber leisten nicht anerkannte Religionsgemeinschaften für die Gemeinschaft ebenso Wesentliches – aber ganz ohne staatliche Unterstützung. Wer unter solchen asymmetrischen Voraussetzungen Leistungen vergleicht, vergleicht Unvergleichbares.
Vor diesem Hintergrund wirkt die Forderung, kleinere oder neuere Religionsgemeinschaften müssten zunächst ein mit den Landeskirchen inhaltlich vergleichbares Leistungsniveau erreichen, bevor sie anerkannt werden können, problematisch. Diese Forderung ignoriert, dass die Leistungsfähigkeit der Landeskirchen das Resultat langjähriger staatlicher Förderung ist. Anerkennung wird an Leistungen geknüpft, die ohne Anerkennung kaum im gleichen Umfang erbracht werden können. Nicht-anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften werden durch diese Sichtweise hinsichtlich einer möglichen Anerkennung in eine Ecke der Chancenlosigkeit gedrückt.
Benachteiligt der Staat diese Akteure, riskiert er, soziales Potenzial nicht zu nutzen.
Ein alternativer religionspolitischer Ansatz, wie er etwa in Schweden verfolgt wird, setzt an diesem Punkt an: Staatliche Förderung – gerade und vor allem auch der jungen ressourcenarmen Kirchen und Religionsgemeinschaften – wird als Investition in Integrationsleistungen, in die Ausbildung qualifizierter religiöser Führungspersonen, in tragfähige institutionelle Strukturen und in das Identifikationspotenzial mit demokratischen Werten verstanden. Benachteiligt der Staat diese Akteur:innen, dann riskiert er, wichtiges soziales Potenzial ungenutzt zu lassen.
Der Mehrwert von Religionsgemeinschaften geht über deren soziale Leistungen hinaus
Wenn der Staat und oftmals auch Landeskirchen selber argumentieren, Landeskirchen seien wegen ihren sozialen Leistungen für den Staat so wertvoll, dann trifft diese Argumentation nicht den Kern der Sache. Natürlich bezweifelt niemand diese Leistungen, und im Grundsatz ist dem beizupflichten, dass der Staat solche wichtigen Beiträge zum Wohl der Gesamtbevölkerung entschädigt. Aber der eigentliche gesamtgesellschaftliche Wert von Religionsgemeinschaften liegt in tieferen Dimensionen.
Religionsgemeinschaften sind wertvoll aufgrund ihrer Rituale und Traditionen und ihrer Fähigkeit, Menschen spirituell und existenziell zu begleiten. Hinzu kommen ihre Beiträge zu Sinn- und Wertefragen, zur kulturellen Identität und zum interreligiösen Dialog. Ebenso leisten sie einen wichtigen Dienst in der institutionellen Seelsorge, etwa in Armee, Spitälern, Gefängnissen, Schulen und Gemeinden. Nicht zuletzt tragen sie zum sozialen Frieden bei. Religion und Religionsgemeinschaften besitzen einen eigenständigen Wert für Staat und Gesellschaft – einen Wert, der weit über ihre ökonomische Bedeutung hinausgeht und den weder private noch säkulare Organisationen ersetzen können.

Der Staat sollte Religionsgemeinschaften wegen ihrer umfassenden Bedeutung wertschätzen, integrieren und allenfalls unterstützen. Alle Religionsgemeinschaften können, unabhängig von ihrer Grösse und Tradition, für den Staat bedeutungsvoll sein. Sie alle können ein tiefer Brunnen voller guter Worte, Symbole und Inhalte sein, welche Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft verbinden. Sie alle können Quellen heilsamer Narrative sein. Sie alle können die Fähigkeiten und das Potenzial für Seelsorge, Spiritualität und Rituale entwickeln. Sie alle können wertvolle Ressourcen bieten, welche die Norm- und Wertebildung in der Gesellschaft unterstützen und einen Beitrag zur ethischen Reflexion leisten können.
Eine ganzheitliche religionspolitische Sichtweise
Einige Länder Europas haben sich einer religionspolitischen Generalrevision unterzogen: Sie haben die zuvor gestellten Grundsatzfragen beantwortet und festgestellt, dass Religionsgemeinschaften nicht nur wegen der «guten Taten», sondern auch wegen ihrer genuin religiösen, spirituellen, ethischen und existenziellen Werte wichtig sind. Sie haben festgestellt, dass der Staat aus diesem Grund alle Kirchen und Religionsgemeinschaften als wichtig betrachten soll. Einige Religionspolitiken haben begonnen, alle, besonders auch junge und kleinere Religionsgemeinschaften, ebenso zu unterstützen, weil diese das besonders nötig haben. Zudem hat man gemerkt, dass auch konfessionslose Menschen für das ganze religionspolitische Setting wichtig sind.
Hier einige Beispiele von religionspolitisch mutigen Schritten:
- In Schweden wurde das Religionsrecht bereits im Jahr 2000 für alle Kirchen und Religionsgemeinschaften geöffnet. Der Sonderstatus der Lutherischen Staatskirche wurde abgeschwächt. Heute behandelt der Staat alle Religionsgemeinschaften gleich und unterstützt sie nach klaren Kriterien. Auch nach dem Jahr 2000 ist die Schwedische Lutherische Kirche stets vom Staat geschätzt, geschützt und gestützt worden. Trotz weniger Staatlichkeit erfüllt sie weiterhin ihre sozialen, spirituellen, rituellen und seelsorgerlichen Aufgaben zum gesamtgesellschaftlichen Wohl.
- In Italien wurde 1984 der Sonderstatus der katholischen Kirche aufgehoben. Mit dem Otto per mille-System können Steuerzahlende entscheiden, ob 0,8 % ihrer Steuer als Sozialsteuer an den Staat oder an eine der vielen anerkannten Religionsgemeinschaften gehen.
- Die Niederlande führten bereits 1964 die Humanistic Coaches ein, eine Form weltanschaulicher Seelsorge, die gleichberechtigt neben christlichen, jüdischen und anderen Seelsorgenden arbeitet. In den Niederlanden geht man davon aus, dass Spiritualität ein allgemein humanes Gut ist. Deshalb sind Humanistic Coaches selbstverständlich Teil der Seelsorgeinstitutionen der Armee, der Spitäler und der Gefängnisse.
Natürlich gibt es auch in schweizerischen Kantonen nennenswerte Entwicklungen, welche Religionspolitiken den veränderten Begebenheiten anpassen. Einige erwähne ich exemplarisch: In der Waadt ist eine formale Öffnung im Anerkennungsrecht eingetreten. Die Kantone Zürich und Bern fallen durch praktische multireligiöse Inklusion bei der Seelsorge in staatlichen Institutionen auf. Der Kanton Zürich hat mit einer Fachstelle Religion und muslimischer Qualifizierung und Kooperation inkludierende Schritte unternommen. Die eindrücklichste Entwicklung hin zu einer neuen, inklusiv orientierten Religionspolitik über Kooperationsstrukturen weist der Kanton Solothurn auf. Eindrücklich, weil diese Politik auch vom Parlament gebilligt wurde. Diese Schritte sind ermutigende Zeichen angesichts von religionspolitisch in die Jahre gekommenen Modellen.
Wie soll es weitergehen?
Kantone können somit viel von guten Erfahrungen anderer Kantone und Länder lernen. Mutige Schritte hin zu einer zeitgemässen Religionspolitik sollten sich an folgenden Punkten orientieren:
- Pluralität anerkennen: Die Schweiz ist religiös vielfältig. Neben den Landeskirchen gehören auch muslimische, jüdische, freikirchliche, buddhistische, hinduistische und humanistische Gemeinschaften dazu. Auch sie verdienen Anerkennung. Zur Pluralität gehört auch die wachsende Bevölkerungsgruppe der Konfessionslosen. Ein heutiges Religions- und Weltanschauungsgesetz hat das Ganze der plural strukturierten Bevölkerung im Blick.
- Neutralität und Inklusion ernst nehmen: Neutralität gegenüber Religionen, Religionsgemeinschaften und ihren Mitgliedern bedeutet Fairness. Der Staat soll allen gerecht werden und niemanden ausschliessen.
- Asymmetrien erkennen und aufbrechen: Die bestehenden Ungleichheiten – historisch gewachsen und politisch verfestigt – müssen sichtbar gemacht und behoben werden. Nur so entsteht echte Gleichbehandlung.
- Neue Finanzierung entwickeln: Die heutige Finanzierung bevorzugt die Landeskirchen. Ein Modell wie das italienische Otto per mille-Steuersystem wäre inklusiver und gerechter. Es würde den Steuerzahlenden ermöglichen, auch andere Religionsgemeinschaften oder weltanschauliche Zwecke zu unterstützen.
- Klare rechtliche Grundlagen schaffen: Die rechtlichen Grundlagen der in die Jahre gekommenen religionspolitischen Modelle führen zu Ungleichheiten. Den Religionsverantwortlichen der Kantone fehlen teilweise politische Aufträge, gesetzliche Richtlinien, vorgegebene Grundprinzipien und Finanzen, um langfristig auf Gleichbehandlung hinzuwirken.
- Tolerantes Miteinander fördern: Religion und Weltanschauung sind nicht nur Privatsache. Sie sind Ressourcen für Integration, Respekt, Demokratie und sozialen Zusammenhalt. Religionen sind Lernfelder der Toleranz und des Miteinanders statt des Gegeneinanders. Der Staat sollte diese Kooperation aktiv fördern und auf Symmetrien dieser Begegnungen achten.
- Chancen der Landeskirchen: Landeskirchen stehen vor der Herausforderung, bei einer gerechten und symmetrischen Neugestaltung der Religionspolitik konstruktiv und zum Teilen bereit mitzuwirken und diese Weiterentwicklung als Chance zu betrachten.
- Der immaterielle Wert von Religion: Kirchen und Religionsgemeinschaften sind nicht nur wegen ihrer sozialen Leistung für Staat und Gemeinschaft wichtig, sondern auch wegen ihrem kulturellen, spirituellen, rituellen und immateriellen Wert und wegen ihrer Fähigkeit, Identität und Wertebildung zu fördern.
Mutige religionspolitische Schritte
Aufgrund der Vielfalt von Überzeugungen braucht ein moderner Staat ein umfassendes Religions- und Weltanschauungsgesetz. Gesellschaften sind nicht mehr nur religiös geprägt, sondern ebenso von humanistischen, säkularen und anderen nichtreligiösen Sinnsystemen. Ein Weltanschauungs- und Religionsgesetz erweitert den Horizont, ohne Religion zu relativieren. Es stellt Religion in einen fairen, gemeinsamen Ordnungsrahmen.
Der Staat muss Religion und Nicht-Religion anerkennen.
Entscheidend ist dabei die Gleichbehandlung: Der Staat darf weder Religion noch Nicht-Religion bevorzugen, aber muss beide als legitime Ausdrucksformen von Sinn und Werteorientierung anerkennen. Das schafft Rechtsklarheit und stärkt die Glaubwürdigkeit staatlicher Neutralität. Gleichzeitig trägt ein Weltanschauungs- und Religionsgesetz zum gesellschaftlichen Frieden bei, indem es Pluralität aktiv gestaltet. Es definiert, welche Rolle Religionen und Weltanschauungsgemeinschaften im öffentlichen Raum spielen und welche gesellschaftlichen Beiträge sie leisten. Daraus ergeben sich nachvollziehbare Kriterien für Anerkennung, Zusammenarbeit und Unterstützung. Besonders wichtig ist dabei die Öffnung zentraler Bereiche wie Seelsorge in öffentlichen Institutionen. Diese muss weltanschaulich breit gedacht werden.
Ebenso fördert ein solches Gesetz institutionalisierte Dialogformen zwischen Staat und den verschiedenen Religionsgemeinschaften und stärkt so Integration und gegenseitiges Verständnis. Gerade dadurch wird auch das Religionsrecht selbst gestärkt: Religion erscheint nicht als privilegierter Sonderfall, sondern als Teil einer pluralen Ordnung. Diese Einbettung erhöht ihre Legitimität und schützt sie vor politischer Instrumentalisierung. Gleichzeitig wird ihr spezifischer Beitrag klarer sichtbar, ohne dass daraus Ungleichbehandlung entsteht. Die Berücksichtigung von allgemeinen Weltanschauungsfragen ist somit kein Gegenentwurf zur Religion, sondern ihre faire und zukunftsfähige Verankerung im Ganzen der Gesellschaft.
Es ist Zeit
Die Schweiz besitzt eine reiche religiöse und weltanschauliche Vielfalt. Die Religionspolitik vieler Kantone bleibt zurzeit noch zu sehr in alten religionspolitischen Mustern gefangen, um mit diesem Schatz wertschätzend umzugehen. Es ist Zeit für eine Religionspolitik, die offen, fair, inklusiv und zeitgemäss ist. Eine Politik, die die Gegenwart versteht und die Zukunft gestaltet. Eine Religionspolitik, welche die oben genannten acht Punkte ernst nimmt.
Wenn wir Religion und Religionsgemeinschaften nicht nur als Leistungserbringer sehen, sondern als «Religion» ernst nehmen, dann kann eine Religionspolitik entstehen, die allen dient: dem Staat, den anerkannten und den nicht-anerkannten Kirchen, den Religionsgemeinschaften und den Konfessionslosen. Eine solche Religionspolitik fördert zudem das Zusammenleben der Gesellschaft als Ganzes. Wer weiss, vielleicht gibt es einen Schweizer Kanton, der per 01.01.2030 ein zeitgemässes Weltanschauungs- und Religionsgesetz aus der Taufe hebt?
Literatur
Inniger, M., 2018, Religionspolitische Auslegeordnung für den Kanton Bern. Kurzbericht, Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern, 03.05.2026).
Inniger, M., Vorster, J.M. & Rheeder, R., 2020, Changing religious landscapes challenge confession-based state policies on religion, In die Skriflig 54(1), a2527 (03.05.2026).
Inniger, M., 2021, CAS «Religion, Peace & Conflict», swisspeace/Universität Basel. Abschlussarbeit zum Thema „Staat und Religionsfrieden heute. Eine religionspolitische Studie zum Kanton Solothurn“.
Inniger, M., Vorster, J.M. & Rheeder, R., 2021, Key questions on the outmoded Bernese policy on religion, In die Skriflig 55(1), a2763. (03.05.2026).
Inniger, M., Vorster, J.M. & Rheeder, R., 2024, Principles for the Bernese policy on religion, In die Skriflig 58(1), a3083. (03.05.2026).
Pfaff-Czarnecka, J., 2009, Accommodating religious diversity in Switzerland in P. Bramadat & M. Koenig (eds.), International migration and the governance of religious diversity (Queen’s policy studies), S. 225–257, McGill-Queen’s University Press, Montreal.
Weller, P., 2005, Time for a change. Reconfiguring religion, state and society, T&T Clark International, London.
