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Roland Richter

Die öffentlich-rechtliche Anerkennung: War der Preis die Mühe wert?

Die öffentlich-rechtliche Anerkennung brachte neben vielen Vorteilen auch einiges an Schwierigkeiten und Herausforderungen für die jüdische Gemeinschaft mit sich. Am 14. Januar 1994 anerkannte der Grosse Rat des Kantons St. Gallen die ansässige Jüdische Gemeinde als öffentlich-rechtliche Körperschaft. Damit war der vorläufige Endpunkt einer Entwicklung erreicht, deren Anfänge bis in die 1970er Jahre zurückreichten.

1976 wurde Werner Burgauer zum Präsidenten der Israelitischen Gemeinde, wie sie sich damals noch nannte, gewählt. Burgauer war in den St. Galler gesellschaftlichen und politischen Strukturen gut vernetzt. Nach seinem Verständnis sollte die Gemeinde ebenso darin eingebettet sein, und 1977 stellte er die Idee erstmals an einer Vorstandssitzung vor. Erste juristische und politische Abklärungen wurden getätigt. Als Werner Burgauer 1980 als Präsident zurücktrat und 1982 verstarb, bat er seinen Freund und Co-Präsidenten Simon Rothschild, das Projekt zu überwachen und voran zu treiben. Rothschild nahm den Wunsch als verpflichtendes Vermächtnis wahr und setzte sich voll dafür ein. Sein erster Erfolg bestand darin, dass noch 1982 die Gemeinde mit grossem Mehr beschloss, ein Gesuch um öffentlich-rechtliche Anerkennung an den Regierungsrat des Kantons St. Gallen einzureichen.

Hoffnungen und Erwartungen 

Bis anhin war sie als privater Verein organisiert und unterstand dem Vereinsrecht. Als Körperschaft existierte sie in der öffentlichen Wahrnehmung nur am Rande. Von offiziellen Stellen wurde sie lediglich bei Notwendigkeit angesprochen und angehört, und für Anliegen gegenüber den Behörden und ihren Organen, insbesondere im Bereich Schutz und Sicherheit, trat sie als Bittstellerin auf. Mit der Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts würde die jüdische Gemeinde den christlichen Religionsgemeinschaften, der katholischen, der evangelisch-reformierten und der christkatholischen, rechtlich gleichgestellt; sie erwartete davon auch die entsprechende Beachtung, insbesondere die Möglichkeit, den Dialog mit staatlichen Stellen geregelt und auf Augenhöhe zu führen. Nach innen bedeutete dies zudem, dass jede Person, die sich amtlich als jüdisch deklarierte, der Gemeinde als Mitglied gemeldet würde; in Zeiten des Mitgliederschwundes ein nicht zu unterschätzendes Argument. 

Bedingungen einer öffentlich-rechtlichen Anerkennung 

Die Anerkennung würde vom Kanton St. Gallen gewährt und unterstünde damit der kantonalen Gesetzgebung, speziell dem Gesetz über die Konfessionsteile von 1923. Dieses beschränkte die ordentliche Mitgliedschaft auf Bewohnerinnen und Bewohner des Kantons und verwehrte ausländischen Staatsangehörigen das Stimm- und Wahlrecht. Die Gemeinde müsste zudem garantieren, dass die Anerkennung für den Staat mit keinerlei Kosten verbunden wäre und dass sie insbesondere den Friedhof, der den Verstorbenen die immerwährende, «ewige» Grabesruhe gewährleistet, weiterhin aus eigenen Mitteln finanzieren würde.

Diese Einschränkungen würden dazu führen, dass die bis anhin selbstverständliche Gleichberechtigung aller Mitglieder der Gemeinde aufgehoben würde. Es gäbe zwei Klassen: zum einen die stimmberechtigten und wahlfähigen Schweizer Bürger:innen mit Wohnsitz im Kanton St. Gallen, andererseits von den demokratischen Rechten ausgeschlossen die Schweizer Bürger:innen mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons und die Ausländer:innen unabhängig vom Wohnsitz. Simon Rothschild versuchte, vom Departement des Inneren Aufweichungen und Ausnahmen zu erreichen. Gewährt wurde lediglich die Erweiterung der ordentlichen Mitgliedschaft auf jüdische Personen mit Wohnsitz im Kanton Appenzell Ausserrhoden. Dem Gemeindevorstand durfte jedoch nur ein Appenzeller Mitglied angehören, und diesem war zudem die Präsidentschaft verwehrt. Diese abschliessenden Bedingungen übermittelte die St. Galler Regierung dem Grossen Rat im Rahmen einer Botschaft.

Die schmerzlichen Folgen: vereinzelte Austritte aus der Gemeinde und der Rücktritt eines hochgeschätzten Mitglieds aus dem Vorstand.

An der Gemeindeversammlung vom 3. Mai 1992 schluckte die Mehrheit der Anwesenden die Kröte und stimmte der regierungsrätlichen Botschaft zu. Damit war der Weg frei, und der Grosse Rat winkte seinerseits die Anerkennung einstimmig und ohne weitere Diskussion durch. Die Kehrseite: Zwei Kategorien von Verlierern; zum einen die bisherigen Vollmitglieder mit Wohnsitz ausserhalb des Geltungsbereichs der Botschaft, zum anderen die bisherigen Vollmitglieder mit Wohnsitz im Kanton St. Gallen, jedoch ohne schweizerisches Bürgerrecht. Beide wurden zu «privatrechtlichen Mitgliedern» ohne Stimm- und Wahlrecht zurückgestuft. Die schmerzlichen Folgen: vereinzelte Austritte aus der Gemeinde und der Rücktritt eines hochgeschätzten Mitglieds aus dem Vorstand.

Religiöse Gebäude sind ein Teil des öffentlichen Raums. Sichtbar zu sein, ist für viele Religionsgemeinschaften wichtig, um als Teil der Gesellschaft wahrgenommen zu werden. Gerade jüdische Gemeinschaften müssen oft in Zusammenarbeit mit der Polizei Vorkehrungen treffen, um diesen Platz sicher einnehmen zu können. © Vera Rüttimann

Nun war die Israelitische Gemeinde also öffentlich-rechtlich anerkannt. Als äusseres Zeichen dafür wechselte sie ihren Namen in Jüdische Gemeinde St. Gallen. Was änderte sich noch? Vorerst nicht viel; von den Gemeindeämtern des Kantons erhielt sie jene Zugezogenen mitgeteilt, die sich als jüdisch anmeldeten. Und ab dem 1. August 1994 beteiligte sie sich an der offiziellen interkonfessionellen religiösen Bundestagsfeier der Stadt St. Gallen.

Grosse Erleichterungen durch die revidierte Kantonsverfassung

Bewegung kam erst auf, als am 1. Januar 2003 die total revidierte Kantonsverfassung in Kraft trat. Diese gewährte den vier öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften erweiterte Autonomie und Steuerhoheit. Damit wurden die beengenden Bedingungen des Grossratsbeschlusses von 1994 aufgehoben, und das Stimm- und Wahlrecht konnte den Gemeindemitgliedern ohne Schweizer Bürgerrecht zurückgegeben werden. Allerdings nahm der Kanton erst 2019 die Anpassungen auch auf Gesetzesebene vor; diese lassen es neu zu, dass auch jüdische Personen aus den Kantonen Glarus, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Thurgau und Graubünden der Gemeinde als ordentliche Mitglieder mit allen Rechten und Pflichten beitreten können. Damit ist die diskriminierende Ungleichbehandlung in Abhängigkeit vom Wohnsitz aufgehoben: Alle Mitglieder sind gleichermassen stimm- und wahlberechtigt, zahlen Steuern gemäss kantonaler Steuererklärung. Die Gemeinde ist wirtschaftlich unabhängig. Sie wird vom Kanton weiterhin in keiner Weise finanziell unterstützt und trägt selber die Kosten für das Sicherheitspersonal sowie für den Friedhof mit der im Judentum gebotenen «ewigen» Grabesruhe.

Vorteile der Anerkennung

Zu den Vorarbeiten zum kantonalen Gesetz über die öffentlich-rechtlich anerkannten Religionsgemeinschaften wurde die Jüdische Gemeinde ab 2016 ebenso wie der Katholische Konfessionsteil, die Evangelische Kirche und die Christkatholische Kirchgemeinde beigezogen. Die Anhörungen fanden anlässlich von Gesprächsrunden auf Stufe Departement des Inneren sowie vor der vorbereitenden Kommission des Grossen Rates statt. Damit erreichte die Jüdische Gemeinde den Wahrnehmungsgrad, den sie sich von der Anerkennung erhofft hatte. Jetzt verläuft der Diskurs mit staatlichen Stellen selbstverständlich und auf Gegenseitigkeit. Ein jüngstes Beispiel dazu: Auf Berichte über antisemitischen Manifestationen in Deutschland in Zusammenhang mit den kriegerischen Ereignissen im Nahen Osten teilte die Stadtpolizei St. Gallen dem Gemeindepräsidenten spontan Folgendes mit: «… In Anbetracht der jetzigen politischen Lage im Nahen Osten hat sich die Stadtpolizei St.Gallen dazu entschlossen, die jüdische Synagoge an der Frongartenstrasse 18, bis auf weiteres, in unser Kontrolldispositiv aufzunehmen. Zukünftig wird bei der Synagoge täglich mehrmals eine Aussenkontrolle durchgeführt. …»

Les bons comptes font les bons amis

Fazit: In den ersten Jahren nach dem Grossrats-Beschluss konnte man sich mit Fug und Recht fragen, ob der Preis die Mühe wert war. Schlussendlich aber hat die Jüdische Gemeinde St. Gallen gut daran getan, sich vom Kanton als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkennen zu lassen. Denn alle Einschränkungen der frühen Zeit fielen weg; die Mitglieder haben das volle Stimm- und Wahlrecht zurückerlangt, die Zusammenarbeit mit den Behörden funktioniert ausgezeichnet auf allen Ebenen, insbesondere im Bereich der Sicherheit. Dabei nicht zu unterschätzen: Die Gemeinde ist wirtschaftlich unabhängig und hegt dem Staat gegenüber keinerlei Ansprüche, ganz im Sinne von «Les bons comptes font les bons amis».


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Roland Richter wurde 1944 in eine jüdische Familie in St. Gallen hineingeboren, er absolvierte ein Medizinstudium in Basel und bildete sich weiter zum Facharzt für Geburtshilfe und Frauenheilkunde in Basel und Belgrad. 1985 kam er zurück nach St. Gallen und gründete seine eigene ärztliche Praxis. Er ging für Studienaufenthalte nach Jerusalem und hatte eine Lehrtätigkeit in China. 1987 – 2009 war er im Vorstand der Jüdischen Gemeinde St. Gallen, ab 1994 als Präsident; seit 2009 in der Geschäftsprüfungskommission.

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