Christentum  ·  Reformation  ·  Staat und Religion  ·  Staatliche Anerkennung
Christoph Weber-Berg

Landeskirche: Auslauf- oder Zukunftsmodell?

Die Entstehung der Landeskirchen nimmt ihren Anfang im Sonderbundskrieg Mitte des 19. Jahrhunderts. Die damals initiierte Ordnungsidee zur Ausgestaltung der Beziehung von Kirche und Staat sollte eine Grundlage für ein friedliches Zusammenleben zwischen Katholiken und Reformierten legen. Doch sind diese Ideen noch zukunftsfähig und auch auf andere Religionsgemeinschaften übertragbar?

Einige erkennen in der Staatsnähe der Landeskirchen einen Sündenfall, der mit der konstantinischen Wende des vierten Jahrhunderts seinen Anfang nahm: die unheilvolle Vermählung von Christentum und Staatsmacht. Das Modell «Landeskirche» sei deshalb ein Auslaufmodell: Für die einen gefährdet es den rechten Glauben, für die anderen verschafft es Religionsgemeinschaften ungerechtfertigte Vorteile im Staat, wie zum Beispiel die Steuerhoheit. Es wird hier die These vertreten, dass diese Sichtweisen beide zu kurz greifen. Die Koexistenz von Staat und Landeskirchen, wie sie sich in der Schweiz seit der Gründung der modernen Eidgenossenschaft etabliert hat, ist für beide Seiten von Vorteil und geeignet, Nähe und Distanz zwischen Staat und Religionsgemeinschaften in einer Weise zu regulieren, welche die religiöse Neutralität des Staates garantiert, den Religionsgemeinschaften Autonomie verschafft und zum religiösen Frieden beiträgt. 

Geschichtlicher Ausflug

Diese Errungenschaften gehen auf Anstrengungen aufgeklärter Liberaler beider Konfessionen in der Mitte des 19. Jahrhunderts zurück[1]. Zu den Geburtswehen der modernen Eidgenossenschaft hatte der Sonderbundskrieg 1847 gehört: ein zumindest religiös eingefärbter, machtpolitischer Konflikt entlang der Konfessionsgrenzen der Alten Eidgenossenschaft. Konfession war möglicherweise nicht die Ursache, sicher aber ein Verstärker dieses letzten gewaltsamen militärisch-politischen Kräftemessens innerhalb der Schweizer Grenzen. Aus der Perspektive aufgeklärter staatspolitischer Vernunft Mitte des 19. Jahrhunderts war dies ein Teil des Unheils: Kirchen, die zwar der Obrigkeit unterstellt und von ihr kontrolliert wurden, die aber als politische Konfliktverstärker wirkten. 

In ihrer inneren Organisation wurden die Landeskirchen gezwungen, Entscheidungen der Leitungsebene demokratisch zu legitimieren, ihr geistliches Personal durch das Volk wählen zu lassen und ihre Finanzen öffentlich transparent zu machen. 

Nach der Gründung der modernen Eidgenossenschaft wurde es in der Schweiz möglich, nicht nur den politischen, sondern auch den religiösen Frieden zu sichern. Die Neuregelung des Verhältnisses der Kirchen zum Staat spielte in diesem Zusammenhang eine nicht zu unterschätzende Rolle. Die Macht religiöser Hierarchien wurde demokratisch gebrochen und rechtsstaatlich kontrolliert, ihr Einfluss auf staatliche Obrigkeiten – um den Preis religiöser Neutralität des Staates – zurückgedrängt. In ihrer inneren Organisation wurden die Landeskirchen gezwungen, Entscheidungen der Leitungsebene demokratisch zu legitimieren, ihr geistliches Personal durch das Volk wählen zu lassen und ihre Finanzen öffentlich transparent zu machen. 

Im Kanton Aargau lässt sich diese exemplarisch, und vielleicht sogar noch deutlicher nachzeichnen als in anderen Kantonen.  Die Kantonsgründung 1803 bedeutete für viele Menschen im Gebiet des heutigen Kantons Aargau einen Zugewinn an politischen Freiheiten. Das galt sowohl für den reformierten Berner Aargau als auch für die Gemeinen Herrschaften des katholischen Freiamts und der teilweise konfessionell gemischten Grafschaft Baden. Das katholische Fricktal gehörte bis zur Besetzung durch die Franzosen 1799 zu Habsburg und wurde – nach einem kurzen Intermezzo als eigener Kanton – von Napoleon dem neu gegründeten Kanton Aargau zugeschlagen.

Felix und Regula-Prozession der orthodoxen Christen in Zürich. Die Prozession zieht durch die Stadt. © Vera Rüttimann

Mit dieser Ausgangslage mussten sich im Aargau Katholiken und Reformierte von Anfang an zusammenraufen und konnten sich nicht wie in konfessionell homogeneren Kantonen wie Zürich, Bern oder Luzern im Staat eine Vormachtstellung gegenüber der jeweils anderen Konfession herausnehmen. Schon ab den 1830er Jahren wurde im Aargau – getrieben von liberalen Kräften beider Konfessionen – der Einfluss der Kirchen auf den Staat zurückgedrängt und der Staat bemühte sich um konfessionelle Neutralität. Allerdings blieben die Kirchen beider Konfessionen bis in die 1850er Jahre dem Staat unterstellt, und von Demokratie in der Kirche war noch weit und breit keine Spur. 

Wichtige Schritte im Sinne der Trennung von Kirche und Staat sowie der Demokratisierung der Kirche waren die Gründung der Reformierten Synode 1866 und die Organisation von Kirchgemeinden als öffentlich-rechtliche Körperschaften 1868. Mit der Kantonsverfassung von 1885 wurde die Trennung von Kirche und Staat verfassungsrechtlich verankert. Dabei wurde auch die römisch-katholische Landeskirche im Aargau verpflichtet, sich eine zur reformierten Kirche analoge Organisationsstruktur zu geben.

Die Erhaltung der Ordnungsidee

Die Verfassung der Kirchen als Landeskirchen mag für viele in der heutigen Zeit ein Auslaufmodell sein. Es geht mir als Kirchenratspräsident allerdings nicht einfach um die Verteidigung alter Pfründen, wenn ich mich für die Erhaltung des Modells «Landeskirche» einsetze. Es geht mir um die Erhaltung der Ordnungsidee, die hinter der «Erfindung» dieses Modells steht. Mit Blick auf die Zukunft ist die öffentlich-rechtliche Konstitution bedeutender, und gut etablierter Religionsgemeinschaften aus meiner Sicht weiterhin ein tragfähiges Modell zur Sicherstellung des religiösen Friedens und zur Wahrung der religiösen Neutralität des Staates einerseits, sowie der politischen Zurückhaltung von Religionsgemeinschaften und ihres Leitungspersonals andererseits. 

Das Modell «Landeskirche» domestiziert Religion

Der implizite Pakt zwischen Staat und Landeskirchen ist eine friedliche Koexistenz im Rahmen der verfassungsmässig festgesetzten Regeln, ohne gegenseitige Einmischung. Vereinsrechtliche Kirchen und Religionsgemeinschaften hingegen sind an keine politische Zurückhaltung gebunden, sie können jederzeit politisch Partei ergreifen. Die Geschichte zeigt, dass politische Religiosität oder religiös eingefärbte Politik eher eskalierend wirken als deeskalierend, Demokratie eher schwächen als stärken. Das Modell «Landeskirche», die öffentlich-rechtliche Konstitution bedeutender Religionsgemeinschaften, verschafft ihnen verfassungsrechtlich verankerte Freiräume zur Gestaltung ihrer Organisation und ihrer finanziellen Angelegenheiten, und hält sie tendenziell aus der Politik heraus. Das Modell «Landeskirche» domestiziert Religion, indem es ihren Anhängern die gleichen Organisationsprinzipien verordnet, wie sie der demokratische Rechtsstaat kennt.

Auch macht diese Art der Organisation die Kirche in der Tendenz träge und reformresistent. 

Der Nachteil ist, dass Kirchen manchmal seltsam still sind, wenn es um die politische Verteidigung von Anliegen geht, die der Botschaft des Evangeliums im Grundsatz nahestehen. Auch macht diese Art der Organisation die Kirche in der Tendenz träge und reformresistent. Das Modell «Landeskirche» regelt dennoch Nähe und Distanz zwischen Religion und Staat in einer Weise, die meines Erachtens zukunftsfähig ist. Die Vorteile überwiegen nach wie vor. Mit Blick auf Weltregionen, in denen die Religion von sich aus politisch ist oder von der Politik instrumentalisiert wird, besitzt es insbesondere ein hohes Potenzial zur Sicherung des politischen und religiösen Friedens, und damit zur Stärkung der Demokratie. 


[1] Quelle für hier enthaltene, und weitere historische Hinweise: Sauerländer Dominik, «150 Jahre Synode der Reformierten Landeskirche Aargau». Aarau 2016.

Weitere Artikel

Dr. Christoph Weber-Berg ist Pfarrer und Wirtschaftsethiker mit besonderem Interesse an Finanzethik und Corporate Responsibility. Seit 2012 ist er Präsident des Kirchenrats der Reformierten Kirche Aargau.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Du kannst diese HTML-Tags und -Attribute verwenden:

<a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.