Rafaela Estermann

Geld und Religion: Nicht-anerkannte Religionsgemeinschaften

Die Finanzierung von nicht-anerkannten Religionsgemeinschaften ist immer wieder Stein des Anstosses in öffentlichen Debatten über Religion. Religion und Geld – beide mit zweifelhaftem Ruf – scheinen in Kombination bei den meisten ungute Gefühle zu wecken. Dennoch ist und bleibt ein ausgewogenes Budget ein notwendiges Übel, denn auch der Pfarrer will von seinem Lohn leben können. Transparenz soll die Diskussion entschärfen.

Geld hat einen schlechten Ruf. Gerade Dinge, die einen emotionalen Wert haben, möchten wir nur ungern mit Geld in Verbindung bringen. Geld scheint den emotionalen Wert zu mindern und irgendwie zu «beschmutzen». Auch Religion löst bei vielen Menschen in der Schweiz ambivalente Gefühle aus. Machtmissbrauch, Zwang, Mission, Manipulation, Rückständigkeit verbinden Schweizer:innen laut einer Studie von Jörg Stolz mit Religion. Googelt man Geld und Religion, findet man die ultimative Allianz des Bösen: Geld als Religion – den Kapitalismus. So ist auch die Beziehung von Religion und Geld häufig belastet. Schnell kommen Gedanken an Abzocke und Betrug – ein Klerus, der in Pomp und Pracht lebt und seine Anhänger: innen mit Blut und Schweiss dafür bezahlen lässt … Der mittelalterliche Ablasshandel lässt grüssen. 

Darf Religion Geld kosten?

Wenn Religion also Geld kostet, sind wir zuerst einmal unsicher, ob es sich dabei um ein seriöses Angebot handeln kann. In der Schweiz sind wir uns aus vielen Kantonen gewohnt, dass der Staat die Finanzierung der Evangelisch-reformierten und Römisch-katholischen Kirche institutionell regelt. Die staatliche Autorität hinter dieser Finanzierung verleiht auch den Kirchen Glaubwürdigkeit – religiösen Angeboten, die vom Staat mitgetragen werden, ist eher zu trauen. 

Mit der Pluralisierung der Schweizer Gesellschaft hat jedoch auch der Anteil an Religionsgemeinschaften zugenommen, deren Finanzierung nicht in diesen institutionellen Rahmen eingelassen ist. Nicht anerkannte Religionsgemeinschaften in der Schweiz müssen ihre Finanzierung privat organisieren. Und so erscheint es nicht von ungefähr, dass sie damit immer wieder in den Schlagzeilen landen. Ob Freikirchen, Scientology oder «ominöse» Moscheebauten – man ist misstrauisch. 

Diese schwierige Beziehung von Religion und Geld wird jedoch nicht nur von «aussen» kritisch wahrgenommen, sondern auch aus den Lehren vieler Religionen selbst genährt. Verzicht, Armut und Askese sind Konzepte, die wir sowohl aus dem Christentum, Judentum, dem Buddhismus, Hinduismus als auch aus dem Islam kennen. Fasten, Mönchtum, Einsiedelei, die wohlgeschätzte Tugend der Bescheidenheit, sie alle sind Zeugen dieses religiösen Widerwillens gegenüber Reichtum – und Geld. 

Im Schlussbericht zur Regelung des Verhältnisses von nicht-anerkannten Religionsgemeinschaften im Kanton Zürich stehen denn auch folgende Zitate: «Auch bei uns soll man nichts von der Moschee nehmen, sondern ihr etwas geben» oder «Es gilt in unserer Kultur als unanständig, für die freiwillige Arbeit eine Entschädigung zu nehmen. Eher bezahlt man Unkosten aus der eigenen Tasche.» Trotzdem ist Geld die Voraussetzung dafür, dass Räume gemietet werden können und Menschen als religiöse Spezialisten davon leben können, anderen ihre religiösen Dienste anzubieten.

Opfergaben bei einem buddhistischen Tempel für den Gott Ganesha in Las Vegas. Es kommt durchaus vor, dass man auch in buddhistischen Tempeln Gottheiten antrifft, die man vielleicht nicht erwartet. Dasselbe gilt für hinduistische Tempel und auch andere religiöse Stätten.
Links unten im Bild wird eine Kreditkarte als Opfergabe sichtbar. Während das für die Person, die die Kreditkarte geopfert hat, eine ehrliche Gabe gewesen sein mag, löst dieser Anblick bei vielen anderen Gläubigen womöglich Irritation aus. 
Bilder: Rafaela Estermann

Woher kommt das Geld – und wohin fliesst es?

Gerade bezüglich nicht-anerkannte Religionsgemeinschaften besteht bei jedem religiösen Angebot und jeder Religionsgemeinschaft aus anderen Gründen ein Bedürfnis nach Transparenz von Seiten der Öffentlichkeit. Entsprechend wurde die Frage der Finanzierung auch in die Untersuchungen miteinbezogen, die in den letzten Jahren zur Regelung des Verhältnisses des Staates zu nicht-anerkannten Religionsgemeinschaften durchgeführt wurden. Zur Finanzierung von nicht-anerkannten Religionsgemeinschaften existieren inzwischen Untersuchungen aus den Kantonen Zürich und Solothurn, wobei letztere Untersuchung noch nicht veröffentlicht wurde. Beide Untersuchungen liegen der Autorin jedoch vor und können wie folgt zusammengefasst werden: Mitgliederbeiträge und Spenden an Gottesdiensten und Ritualen stellen die grundlegenden Geldquellen für praktisch alle untersuchten Gemeinschaften dar. Die Räumlichkeiten generieren neben den religiösen Spezialisten die grössten Kosten für die Gemeinschaften. 

Je nach Gemeinschaft gestaltet sich die Situation jedoch anders. Christlich-orthodoxe Gemeinschaften profitieren in Zürich von der Unterstützung durch die reformierten und katholischen Kirchen. Die Unterstützung geht über konkrete finanzielle Beiträge hinaus. So leisten die reformierten und katholischen Kirchen Hilfe in bürokratischen Angelegenheiten. Auch Räumlichkeiten dürfen mitgenutzt werden. Die Situation der orthodoxen Kirchen ist jedoch ebenfalls sehr unterschiedlich. Gemeinden, die schon länger in Zürich zuhause sind, wie einige orientalisch-orthodoxe Kirchen, beziehen ihre Mitglieder in die Kirchenarbeit mit ein. Freiwilliges Engagement und Spenden sind wichtige Stützen. 

Trotz vielen Gottesdienstbesucher:innen ist es bei äthiopisch- und eritreisch-orthodoxen Gemeinden anders. Aufgrund der grossen Armut unter den Mitgliedern dieser Gemeinschaften, die häufiger ohne Arbeit und gesicherten Aufenthaltsstatus auskommen müssen, werden selten Spenden getätigt. In einem Interview aus der Untersuchung der Situation in Zürich berichtet eine Person: «Wir bekommen auch sehr wenig Kollekte, manchmal nicht einmal 50 Franken, im Jahr vielleicht 800 Franken. Dabei kostet schon dieser Raum 200 Franken. Aber die Leute können nicht mehr geben, sie sind wirtschaftlich sehr schwach. Für den Rest schreibe ich Unterstützungsgesuche an die reformierte und an die katholische Kirche.» Die reformierten und katholischen Kirchen bewilligen diese Unterstützungsgesuche meist in der Regel. Aber die Raummiete und die Fahrspesen für anreisendes religiöses Personal verschlingen das Geld und so bleibt für die Gemeinschaften praktisch kein Handlungsspielraum.

Auch alevitische oder hinduistische Gemeinschaften finanzieren sich über Mitgliederbeiträge und Spenden. Veranstaltungen mit regionalen Spezialitäten und verschiedenen Darbietungen helfen, zusätzliche Einnahmen zu generieren. Das Jahresbudget variiert bei verschiedenen alevitischen Gemeinschaften im Kanton Zürich zwischen 50’000-100’000 CHF, wobei Spenden eher selten und klein sind. Bei Hindu-Gemeinschaften kommen Ausgaben für Blumen, Öl, Früchte, Ritualgegenstände, die Küche und Büroräumlichkeiten hinzu. Auch in diesen Gemeinschaften wird vieles mit Freiwilligenarbeit möglich. Das Budget liegt um 250’000 CHF im Jahr. 

Buddhistische Institutionen befinden sich in sehr unterschiedliche Situationen. Während einige sich ebenfalls über Spenden, Mitgliederbeiträge, Veranstaltungen und Unterweisungen wie Einführungen in Zen, Zenstunden oder Tagesseminare finanzieren, kann sich das Tibet Institut Rikon auch über Einkünfte aus Legaten finanzieren. Dabei müssen die Kosten für Gebäude, Angestellte der Geschäftsstelle, Kost und Logis der Mönche, Unterhalt der Bibliothek und thematische Projekte getragen werden. Weitere Einnahmen können ausserdem durch den Verkauf von Büchern, DVDs, CDs, Sitzkissen für Meditation und vielem mehr erzielt werden. Auch bei den buddhistischen Institutionen ist Freiwilligenarbeit wichtig.

Als buddhistischer Mönch habe ich keinen Bedarf an Geld. Aber ich bin mir der Not der Menschen bewusst und würde es für die zukünftige Generation spenden. Und ich würde es für Reisekosten nutzen, um beispielsweise in ein Gefängnis zu reisen und dort Seelsorge anzubieten. Bhante Anuruddha Thero Karuwelagaswewa (Vorstandsmitglied des IBVB im Haus der Religionen in Bern und Leiter vom Zürich Buddhist Vihara in Lenzburg) im buddhistischen Zentrum im Haus der Religionen.
www.buddhismus-bern.ch
© Stefan Maurerdas Bild ist Teil einer Fotoserie für religion.ch.

Im Bericht aus Zürich wird auch bei den muslimischen Gemeinschaften deutlich, dass die Finanzierung für viele eine Herausforderung darstellt: «Niemand wird entlöhnt. Wir könnten das finanziell nicht leisten, kämpfen schon damit, die Miete jeden Monat zu bezahlen. Alle Dienste werden ehrenamtlich geleistet. Für wichtige Anlässe ist jeder zur Hilfe bereit, aber für die Daueraufgaben ist es schwierig, Personen zu finden, die es länger als ein paar Wochen zuverlässig machen.» Das Jahresbudget beläuft sich bei den verschiedenen Gemeinschaften auf 50’000 bis 150’000 CHF. Viele Gemeinschaften haben kein Geld für die Anstellung eines Imams. Zusätzliche Einnahmequellen sind die Kollekten nach der Freitagspredigt, die Cafeteria oder das Restaurant in der Moschee, die Gebühren für Koran- und Religionsunterricht oder die Gebühren für Rituale sowie die Vermietung von Räumen in den Liegenschaften der Moscheen, falls es sich um Eigentum handelt. 

Berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten der Mitglieder und ihr freiwilliges Engagement sind wichtige Ressourcen. Häufig erbringen die Mitglieder ein freiwilliges Engagement, indem sie ihre handwerklichen Fähigkeiten zur Verfügung stellen. Die Kosten von Neubauten konnte so um bis zu 30-40 Prozent gesenkt werden; so zum Beispiel in Netstal, Wil, Frauenfeld oder Grenchen. Substanzielle Beträge aus dem Ausland sind nicht üblich. Eine Ausnahme bildet die Moschee an der Rötelstrasse in Zürich, die 200’000 CHF jährlich aus den Vereinigten Arabischen Emiraten erhält. 

Das Beispiel eines Tempelneubaus

In Luzern wollten einige jüngere Mitglieder der ansässigen Hindugemeinschaft einen neuen Tempel bauen. Bisher kommt die Gemeinschaft in gemieteten Räumen unter. Gerade bei Festen sind die Räumlichkeiten zu klein. Bis zu 600 Personen kommen und nur 200 haben Platz. Schnell fanden sie ein Grundstück. Es hatte jedoch einen stolzen Preis von 4.5 Mio. CHF. Nach einem Gespräch mit der Bank war klar, dass sie hierfür einen ordentlichen Selbstbehalt stemmen müssten. Sie versammelten die Gemeinschaft und erzählten vom Vorhaben. Sie bildeten drei Gruppen innerhalb des Vorstandes und beschlossen, in diesen Gruppen die Familien im Kanton zu besuchen und um Spenden zu bitten. Fünf Monate lang gingen sie nach ihrer Arbeit jeweils am Abend auf Besuchstour bei hinduistischen Familien und sammelten so 850’000 CHF Spendengelder. Die Spenden kamen ausschliesslich von Privatpersonen, die mit dem schon bestehenden Tempel in Verbindung standen. Es seien zwischen 300 und 400 Personen, die zusammen diesen Betrag ermöglichten.

Nach fünf Monaten wurde das Projekt vorläufig abgebrochen. Mitglieder der Gemeinschaft fanden das Projekt zu teuer. Ausserdem wären im oberen Teil der Liegenschaft, die man erwerben wollte, Wohnungen gewesen. Es wurde eingewandt, dass über einem Tempel keine Wohnungen sein dürften. Es müsse ausserdem ein fliessendes Gewässer in der Nähe des Tempels und eine gute ÖV-Anbindung geben. Eine Person aus der Gemeinschaft, die Architektur studiert, hatte ihre Dienste freiwillig angeboten, um Pläne für den Bau zu erstellen. Diese Pläne liessen das Vorhaben jedoch auch real werden. Plötzlich wurde klar, welche weiteren Kosten auf die Gemeinschaft nach dem Erwerb des Grundstückes noch zukommen würden. 

«Viele wollten das Geld aber nicht zurück, weil sie es Gott gegeben hatten», erzählt eine Vertreterin des Vorstandes der Hindugemeinschaft. Das Projekt habe man noch nicht aufgegeben. Es sei nur vorläufig auf Eis gelegt. Man plane aber, die Suche wieder aufzunehmen und dann ein etwas günstigeres Grundstück zu kaufen, das den Anforderungen der Gemeinschaft besser entspreche. 

Dieses Beispiel zeigt einige Aspekte der Finanzierung nicht-anerkannter Religionsgemeinschaften in der Schweiz. Viel freiwilliges Engagement und interne Ressourcen, wie das Studium von Mitgliedern, sind wichtige Ressourcen. So können für einen höheren Zweck und für die Gemeinschaft beachtliche Summen zusammenkommen. 

Ich möchte dort helfen, wo die Not am grössten ist. Ich würde das Geld dem Tempel spenden, sie haben Kontakte und wissen, wo das Geld am besten eingesetzt werden kann. Vasanthamala Jeyakumar (Priesterin, Seelsorgerin, Mitarbeiterin im Haus der Religionen) im Hindutempel im Haus der Religionen in Bern. © Stefan Maurer, das Bild ist Teil einer Fotoserie für religion.ch.

Staatlich finanziert wird der gesamtgesellschaftliche Nutzen

Lorenz Engi schreibt in einem Artikel zur Finanzierung von Religionsgemeinschaften, dass die Anerkennung der Religionsgemeinschaften, soweit eine solche in den jeweiligen Kantonen vorgesehen ist, die Voraussetzung für den Fluss an staatlichen Geldern darstellt. Es gibt jedoch je nach Kanton verschiedene Formen der Anerkennung und nicht jede Form beinhaltet staatliche Zuschüsse. In einer ganzen Reihe von Kantonen sei ausserdem überhaupt kein System staatlicher Finanzierung vorgesehen – auch nicht für die christlichen Konfessionen. So zum Beispiel in Genf, im Aargau oder in den Kantonen der Innerschweiz. Nach den offiziellen Dokumenten sei in diesen Kantonen kein Geldfluss zwischen dem Staat und Religionsgemeinschaften feststellbar, so Lorenz Engi. In kleinerem Umfang gebe es in einigen dieser Kantone teilweise Unterstützungsgelder für Projekte, die ausserhalb des Kirchensteuersystems fliessen. 

Einige Kantone versuchen den neuen Bedingungen der pluralen Gesellschaft gerecht zu werden und haben folglich ihr System der Kirchenfinanzierung neugestaltet; so zum Beispiel der Kanton Zürich. «Bildeten früher historische Rechtsansprüche die Grundlage der Finanzierung, sind es nunmehr Leistungen von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung, insbesondere in den Bereichen Bildung, Soziales und Kultur», erklärt Lorenz Engi. Der Kanton gewährt den anerkannten Körperschaften für einen Zeitraum von sechs Jahren einen Globalkredit. In der Periode von 2014-2019 war das ein Betrag in der Höhe von 300 Mio. CHF., 50 Mio. CHF pro Jahr.

Die neue Begründung für die Finanzierung von Religionsgemeinschaften mit den gesellschaftlich relevanten Leistungen wird nicht konsequent auf alle Religionsgemeinschaften angewendet, weil Staatsbeiträge häufig an die Anerkennung der Religionsgemeinschaften gebunden sind. Das Anerkennungsprozedere ist jedoch sehr hürdenreich und mit zahlreichen Schwierigkeiten verbunden, die bei vielen Religionsgemeinschaften wahrscheinlich nicht sehr zeitnah behoben werden können. «Dies führt zur Situation, dass Leistungen von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung bei einigen Religionsgemeinschaften – den anerkannten – staatlich unterstützt werden, bei anderen aber nicht», kommentiert dies Lorenz Engi. Man sei hier quasi den ersten Schritt gegangen in der Anpassung an die neuen gesellschaftlichen Realitäten, mit der Begründung über die sozial relevanten Leistungen, jedoch nicht den zweiten, nämlich die Unterstützung solcher Leistungen bei allen Religionsgemeinschaften.

Es gibt verschiedene Gemeinschaften, die ihre Aktivitäten klar im Kontext der gesellschaftlich relevanten Leistungen sehen. So etwa die Bahá’í. Gemäss Tara Semple, aktivem Mitglied der Bahá’í-Gemeinschaft, zielen ihre Aktivitäten darauf ab, «die Fähigkeit einer Bevölkerungsgruppe zu heben, ihre geistige, soziale und intellektuelle Entwicklung selbst in die Hand zu nehmen. Die Aktivitäten, die diesen Prozess antreiben, beinhalten aber beschränken sich nicht auf:

  • Interreligiöse Andachtstreffen um die Einheit in der Vielfalt zu stärken
  • Kinderklassen, in denen Kinder aus verschiedenen Hintergründen über Tugende und Einheit lernen
  • Juniorengruppen, in denen Jugendliche lernen ihre Energien in das Wohl ihrer Gesellschaft zu kanalisieren
  • Studienkreise, in denen Menschen aller Herkunft Heilige Schriften erkunden und auf die Verbesserung ihrer Umgebung und Nachbarschaft anwenden.»

Nicht jede Gemeinschaft strebt jedoch staatliche Unterstützung und Anerkennung an oder sieht sich verpflichtet, solche Leistungen für die Gesellschaft zu erbringen. Niklaus Krattiger, Vertreter der thaibuddhistischen Gemeinschaft in Gretzenbach meint, dass der Tempel zwar für alle offenstehe, sie aber zum Beispiel den interreligiösen Dialog nicht fördern und nicht selbst auf andere Religionsgemeinschaften zugehen. Die Sorge in der Beziehung dieser Gemeinschaft zum Staat liegt auf anderer Ebene: Es sei schwierig für die thaibuddhistischen Mönche eine Aufenthaltsbewilligung zu bekommen, seitdem gemäss dem neuen Ausländergesetz ein Zertifikat in einer der Schweizerischen Landessprachen vorgewiesen werden müsse. In Thailand sei es sehr schwierig, ein solches Zertifikat zu erwerben. 


Weitere Literatur:

Martin Baumann, Hansjörg Schmid, Andreas Tunger-Zanetti, Amir Sheikhzadegan, Frank Neubert, Noemi Trucco (2019): Schlussbericht. Regelung des Verhältnisses zu nicht-anerkannten Religionsgemeinschaften. Untersuchung im Auftrag der Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich.

Lorenz Engi (2018): Die staatliche Finanzierung von Religionsgemeinschaften.

Jörg Stolz, Mark Chaves, Christophe Monnot, Laurent Amiotte-Suchet (2011): Die religiösen Gemeinschaften in der Schweiz. Eigenschaften, Aktivitäten, Entwicklung. Schlussbericht der National Congregations Study Switzerland (NCSS) imRahmen des Nationalen Forschungsprogramms 58.

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Autor

  • Rafaela Estermann

    Religionswissenschaftlerin und die Redaktionsleitung von religion.ch ||| Rafaela Estermann ist Religionswissenschaftlerin und die Redaktionsleitung von religion.ch. Ihre Schwerpunkte sind Nicht-Religion, Säkularität und der Diskurs über Religion und den Islam in der Schweiz. Zudem arbeitet sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Theologischen Fakultät Zürich in einem Forschungsprojekt (MORE) zum Religionsunterricht über den Islam in verschiedenen Religionsunterrichtsmodellen in der Schweiz, Deutschland und Österreich.

Ein Gedanke zu „Geld und Religion: Nicht-anerkannte Religionsgemeinschaften

  • Marty Hanna sagt:

    Den Artikel habe ich mit Interesse gelesen. Wichtig: Gesellschaftlich relevante Leistungen dürfen KEINE religiösen Handlungen beinhalten, sie dürfen KEINE Propaganda für Inhalte der religiösen Lehre enthalten. Beim oben erwähnten Bahai-Beispiel oder von Freikirchen aller Gattungen ist das nicht der Fall. Sie wollen ihre Lehre, ihren Glauben weitergeben. Die sozialen Angebote der ref. Landeskirche in der Stadt Zürich sind FREI von Mission. (Cafe Yucca, Waschsalon, Migrationsarbeit…)

    Ich kenne Freikirchen verschiedenster Art sehr gut, auch andere Gemeinschaften von Weltreligionen – die Mission ist Teil des sozialen Engagements. Da muss jede Gemeinschaft transparent darlegen, was das Ziel des sozialen Engagements ist.

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